08.03.2018 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Vorstand des BV ESUG im Amt bestätigt

BV ESUG neuer sechsköpfiger Beirat gewählt

Die Mitgliederversammlung des Bundesverbandes ESUG und Sanierung Deutschland e.V. (BV ESUG) hat ihren dreiköpfigen Vorstand einstimmig für weitere vier Jahre im Amt bestätigt.


Neben dem Vorstandsvorsitzenden Rechtsanwalt Robert Buchalik aus Düsseldorf werden Volkmar Halbe aus Münster sowie Markus Langguth aus Köln für weitere vier Jahre die Geschicke des Verbandes leiten.

 

Ebenfalls einstimmig wurden Prof. Achim Albrecht (Westfälische Hochschule Recklinghausen), Prof. Hans Haarmeyer (Deutsches Institut für Insolvenzrecht e.V. /DIAI) und Udo Dötsch für weitere vier Jahre als Beirat wiedergewählt.


Für die ausscheidenden Beiratsmitglieder Eva Fromm und Rolf Weidmann wurden Prof. Dr. Matthias Nicht (Hochschule für Wirtschaft und Recht), Rechtsanwalt Michael Pluta sowie Rechtsanwalt Jan H. Wilhelm neu in den Beirat gewählt.

 

Somit steht dem Vorstand zukünftig ein sechsköpfiger (statt vormals fünfköpfiger) Beirat zur Seite und wird diesen bei der Umsetzung der Vereinsziele tatkräftig unterstützen.

 

Das Amt des Kassenprüfers nimmt zukünftig Dagmar Lang aus Drensteinfurt wahr. Sie löst damit den bisherigen Kassenprüfer Steuerberater Christoph Hillebrand nach vierjähriger Tätigkeit satzungsgemäß ab.

 

Robert Buchalik stimmte die Mitglieder auf die zukünftigen Schwerpunkte des BV ESUG ein: Die Pläne der EU-Kommission für ein neues Restrukturierungsrecht und deren Umsetzung in nationales Recht, die bevorstehende ESUG Evaluation und der Sanierungserlass, bei dem in den nächsten Wochen eine Entscheidung seitens der EU bevorsteht. „Diese Themen haben starke Auswirkungen, wie erfolgreich Unternehmen saniert werden können. Wir werden uns deshalb noch vermehrt im Rahmen unserer Möglichkeiten in die Gesetzgebungsverfahren einbringen“, erklärte der Vorstandsvorsitzender Robert Buchalik.  

 

Weiterhin gelte es, die ESUG-Berater durch Seminare mit hochkarätigen Referenten auf ihre verantwortungsvolle Aufgabe bei der Beratung von Unternehmern im Eigenverwaltungsverfahren zu schulen. Die Förderung des Erfahrungsaustausches unter den mit der Anwendung des ESUG befassten Personen und Körperschaften und die Weitergabe relevanter Informationen an die Mitglieder sind weitere wesentliche Schwerpunkte des Verbandes.

 

Die anwesenden Mitglieder bat Robert Buchalik, die Ziele des ESUG auch in ihren Kreisen bekannt zu machen und um Mitglieder für den BV ESUG zu werben.



 

Der BV ESUG und Sanierung Deutschland e.V. wurde im März 2014 gegründet und hat derzeit 57 Ordentliche Mitglieder. Zweck des Vereins ist die Weiterentwicklung des deutschen und europäischen Sanierungs- und Insolvenzrechts, Förderung und Schaffung einer Sanierungskultur der „2. Chance“ in der deutschen Wirtschaft durch die Förderung von gerichtlichen und gesetzlich geregelten außergerichtlichen Sanierungsverfahren sowie die berufliche Aus- und Fortbildung der in diesem Rechtsgebiet tätigen Personen.

 


Bild: © geralt / pixabay

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