29.04.2013 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Wachter GmbH & Co. KG stellt Insolvenzantrag

Druckerei Wachter ist insolvent

Die Wachter GmbH & Co. KG hat am 23. April einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Heilbronn gestellt.


Als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Amtsgericht Rechtsanwalt Holger Blümle von der Kanzlei Schultze und Braun.

 

Das Druckunternehmen Wachter wurde 1952 gegründet und ist als Full-Service-Experte vor allem im süddeutschen Raum aktiv. Seinen zum größten Teil langjährigen Kunden bietet Wachter das gesamte Portfolio von der Druckvorstufe über Rollen- und Bogenoffset sowie Digitaldruck bis hin zur Verarbeitung inklusive IT und Logistik.

 

Die erheblichen branchenseitigen Veränderungen und Schwierigkeiten in den vergangenen Jahren führten auch bei Wachter zu einem massiven Anpassungs- und Veränderungsbedarf. Bereits 2010 reagierte das Unternehmen und begann mit einer umfassenden Restrukturierung. Trotz schnell voranschreitender Umsetzung der Maßnahmen hat die Liquidität zuletzt nicht ausgereicht, um eine Insolvenz abzuwenden.

 

Im Insolvenzverfahren soll die begonnene Restrukturierung nun in Abstimmung mit den Gläubigern abgeschlossen werden. Gemeinsam mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter sollen in diesem Zusammenhang die Möglichkeiten eines Insolvenzplans bzw. eines Unternehmensverkaufs geprüft werden. Gespräche mit ersten potentiellen Investoren sind bereits angelaufen. „Trotz der tiefen Krise in der Druckbranche sehe ich aufgrund der bereits nahezu abgeschlossenen Restrukturierung des Unternehmens in den letzten Jahren und dem guten Kundenstamm die Aussichten auf einen Erhalt des Unternehmens positiv“, erläutert Blümle. „Das Unternehmen ist gerade durch die breite Aufstellung und enge Verzahnung zwischen Druck und Weiterverarbeitung, die in der Branche zunehmend separiert wurde, schlagkräftig aufgestellt und produziert auch für viele große andere Druckereien aus der Region.“

 

Der Geschäftsbetrieb mit derzeit rund 85 Arbeitnehmern läuft auch nach dem Insolvenzantrag vollumfänglich weiter, die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sind für die nächsten drei Monate über das Insolvenzgeld gesichert. „Dies sollte ausreichend Zeit für die nachhaltige Prüfung der Restrukturierungsmöglichkeiten bieten“, so Blümle.

 

 

 



Bild: © govicinity

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