15.01.2015 - Kategorie "Private Insolvenz"

Warum ausgerechnet ein europäisches Datenschutzgesetz die Rechtsdurchsetzung durch Inkasso gefährdet

Insolvenz: Wird Datenübergabe an Inkassounternehmen erschwert?

Bleiben Gläubiger jetzt öfter auf ihren Rechnungen sitzen?


Für Inkassounternehmen ist der Schutz personenbezogener Daten ein hohes Gut. Darauf weist BDIU-Präsident Wolfgang Spitz in der aktuellen Ausgabe der „Inkassowirtschaft“ hin. „Denn der sorgsame Umgang mit den uns übermittelten Informationen ist Grundlage unseres Geschäfts.“ Jetzt aber droht der Branche Ungemach, und zwar ausgerechnet aus Europa.

 

Die Datenschutzgrundverordnung, über die derzeit in Brüssel diskutiert wird, könnte bestehende Geschäftsmodelle fast unmöglich machen. Für Inkasso könnte das heißen: Gläubiger müssten künftig ihre Schuldner ausdrücklich um ihre Erlaubnis fragen, bevor sie deren Daten an ein Inkassounternehmen weitergeben dürfen.

 

Die Inkassobranche hält eine solche Regelung für „lebensfremd“.

 

Dabei ist die Wirtschaft dringend auf die Dienstleistungen der Inkassounternehmen angewiesen. Denn sie führen Gläubigern über fünf Milliarden Euro pro Jahr an Liquidität wieder zurück. „Der Schutz personenbezogener Daten ist wichtig. Dafür gibt es in Deutschland klare Rechtsgrundlagen“, sagt Spitz. „Die Vorschläge der EU aber schießen übers Ziel hinaus. Eine Datenschutzgrundverordnung sollte ausdrücklich die Weitergabe von Schuldner- beziehungsweis Rechnungsinformationen an Inkassounternehmen erlauben.“

 

Wie wichtig die Arbeit von Inkassounternehmen ist, zeigt auch ein Blick auf die Zahlungsmoral. Denn einige Kunden halten es mit der Rechnungstreue nicht so genau. Online- und der Versandhandel, Energieversorger, Wohnungsvermieter, Fitnessstudios und die Dienstleistungsbranche allgemein haben nach einer Umfrage der Inkassounternehmen derzeit Schwierigkeiten, das ihnen zustehende Geld von ihren Kunden zu bekommen. Probleme machen im Moment auch sogenannte Vorsatzanfechtungen durch Insolvenzverwalter. Die fordern Zahlungen zurück, die teilweise bis zu zehn Jahre in die Vergangenheit zurückreichen. Zum Zeitpunkt der Anfechtung sind die betreffenden Gelder von den Firmen schon längst weiterverwendet und versteuert worden und tauchen auch in keiner Bilanz mehr auf. Die „Inkassowirtschaft“ zeigt einige Beispiele. 69 Prozent der Inkassounternehmen melden außerdem, dass sie in den vergangenen zwei Jahren von solchen Insolvenzanfechtungen betroffen waren. In 82 Prozent der Fälle müssten Gelder tatsächlich auch zurückgeführt werden.

 

Für Verbraucher gibt Marion Kremer, Vizepräsidentin des BDIU, einige praktische Tipps, wie sie mit dem ihnen zur Verfügung stehenden Geld besser umgehen können – und so ein Abrutschen in eine Schuldensituation vermeiden.


Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?


Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.


Jetzt zur Paketauswahl