16.11.2015 - Kategorie "Recht und Gesetz"

WAZ: Vollstreckung auch nach Schuldnertod

Zwangsvollstreckung, die noch zu Lebzeiten des Schuldners begonnen hatte, nach dem Tod des Schuldners fortsetzbar

Ein Gläubiger kann eine Zwangsvollstreckung auch nach dem Tod des Schuldners fortsetzen. Hat die Zwangsvollstreckung bereits zu Lebzeiten des verstorbenen Schuldners begonnen, geht der Titel in diesem Fall auf die Erben über.



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