25.07.2012 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Weitere erfolgreiche Kündigungsklagen gegen Schlecker

Schlecker - Insolvenz

Das Arbeitsgericht Stuttgart hat am Dienstag in drei Fällen Kündigungen gegen Schlecker-Mitarbeiter für unwirksam erklärt.


Schlecker-Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz habe keine hinreichende Auskunft über die getroffene Sozialauswahl gegeben, erklärte das Gericht seine Urteile (AZ: 16 Ca 2416/12, 16 Ca 2422/12, 16 Ca 303

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