22.05.2023 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Weiterentwicklung der Kapitalmarktunion durch Harmonisierung des Insolvenzrechts

Klarheit und Vereinfachung bei der Unternehmenssanierung und Insolvenz

Zusammenarbeit mit Finanzsektor unerlässlich


Die insolvenzrechtlichen Anpassungen der europäischen Mitgliedsstaaten sollen nach den Zielen und dem Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission im grenzüberschreitenden Raum Klarheit und Vereinfachung bei der Unternehmenssanierung schaffen. Durch Pre-Pack, verwalterfreie Verfahren für Kleinstunternehmen und Co. soll allem voran die Kapitalmarktunion weiterentwickelt werden. Die ARGE Insolvenzrecht & Sanierung des Deutschen Anwaltvereins geht beim 12. Europäischen Insolvenzrechtstag (EIRC) in Brüssel genauer auf diese Entwicklungen ein. Mit dem Entwurf der Insolvency III-Richtlinie hat die Europäische Kommission im Dezember 2022 einen bedeutenden Meilenstein zur Harmonisierung des Insolvenzrechts in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelegt. Hintergrund dabei war für Brüssel allerdings noch ein übergeordneter Aspekt: Denn aufgrund aktuell bestehender Rechtsunsicherheiten sei die Weiterentwicklung der Kapitalmarktunion erheblich behindert.


Im Rahmen des 12. Europäischen Insolvenzrechtstags, der am 29. und 30. Juni 2023 in Brüssel stattfindet, wird das Thema der Harmonisierung einen Schwerpunkt auf dem Podium des Kongresses bilden. Dabei werden sich auch Mitglieder der Generaldirektionen (DG) aus den Bereichen Justiz und Finanzen äußern und aktiv in die Diskussionen einbringen. Im Fokus steht dabei auch die Frage, inwieweit die Harmonisierung und Umsetzung der Richtlinienvorschläge die Kapitalmarktunion voranbringen und wie sie in den EU-Staaten weiter ausgebaut werden kann.


Nicht zuletzt zeigen die Harmonisierungsvorschläge der Europäischen Kommission, dass das Insolvenzrecht thematisch nicht allein dem Bereich „Recht“ zuzuordnen ist, sondern für eine ganzheitlich ökonomische Betrachtung eng mit dem Bankenwesen verbunden ist. Daniel Fritz, Sprecher der Europagruppe der ARGE Insolvenzrecht & Sanierung und zugleich Private Expert der Europäischen Kommission für Insolvenzrecht, erklärt: „Gerade die Diskussion um die Pre-Pack-Verfahren zeigt uns, wie wichtig es ist, auch die Sicht der Gläubiger im Allgemeinen und die der Banken im Besonderen zu berücksichtigen. Wir brauchen für eine richtungsweisende Insolvenzgesetzgebung eine engere Verzahnung zu den Praktikern, die den Kapitalmarkt von der anderen Seite betrachten. Bei unserer Arbeit für die Europagruppe sehen wir regelmäßig thematische Überschneidungen zu unseren Kollegen im Finanzsektor.“


In diesem Zusammenhang heißt die Europagruppe der ARGE Insolvenzrecht & Sanierung ihr neues Mitglied Dr. Katrin Stohrer, Rechtsanwältin bei der Deutschen Bank AG, willkommen. Bereits in der Vergangenheit hat Dr. Katrin Stohrer ihre Expertise als Mitglied des Ausschusses Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) eingebracht. Als Vertreterin der Banken bzw. Finanzinstitutionen wird sie maßgeblich die Arbeit der Europagruppe von innen heraus mitgestalten. Dr. Katrin Stohrer dazu: „Zusammen mit den Kollegen aus der Insolvenzverwaltung und Sanierungspraxis freue ich mich darauf, meine Erfahrungen, die ich im Rahmen meiner langjährigen Praxis und der Mitarbeit in den verschiedenen Interessenverbänden der Finanzbranche gesammelt habe, miteinzubringen. Insolvenzrecht gemeinsam mit dem europäischen Finanzmarkt zu denken, ist einer meiner größten Anreize für die Mitgliedschaft in der Europagruppe.“


Der EIRC bringt auch in diesem Jahr internationale Experten aus Politik, der Finanzwirtschaft, Insolvenzverwaltung und Anwaltschaft zusammen. Auf die Teilnehmenden wartet ein umfassendes Programm mit Themenschwerpunkten aus den Bereichen Harmonisierung, Werkzeugkasten für Prävention und Sanierung, Digitalisierung und Automotive. Der EIRC wird traditionell von der ARGE Insolvenzrecht & Sanierung in Brüssel veranstaltet. Zum Programm und zur Anmeldung zum diesjährigen EIRC kommen Sie über die Website der ARGE Insolvenzrecht & Sanierung.

 

 

Über die Arbeitsgemeinschaft:

Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht & Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist ein Zusammenschluss von über 1.400 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, deren berufliches Interesse sich besonders auf das Insolvenzrecht und die Sanierung von Unternehmen richtet. Die Arbeitsgemeinschaft ist seit November 1999 als Arbeitsgemeinschaft im DAV organisiert. Sie ist bundesweit die größte deutsche Vereinigung von Insolvenzrechts- und Sanierungsexperten. Der Deutsche Insolvenzrechtstag, den die Arbeitsgemeinschaft 2004 ins Leben gerufen hat, ist die größte insolvenzrechtliche Veranstaltung in Europa. Darüber hinaus veranstaltet die Arbeitsgemeinschaft seit 2012 einmal jährlich den Europäischen Insolvenzrechtstag / European Insolvency & Restructuring Congress (EIRC) in Brüssel.


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