01.09.2021 - Kategorie "Statistik"

Weniger Firmenpleiten in Schleswig-Holstein im ersten Halbjahr

So viele firmen waren in Schleswig-Holstein insolvent

Die absolut höchste Zahl an Firmen- und Privatinsolvenzen zählten die Statistiker in den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Pinneberg.


Trotz der anhaltenden Coronapandemie zeigen sich die Unternehmen in Schleswig-Holstein bislang weiterhin sturmfest: Die Zahl der Firmenpleiten im Norden sank im ersten Halbjahr im Vorjahresvergleich um 13 Prozent auf 258. Verglichen mit der ersten Hälfte des Vor-Corona-Jahres 2019 waren das sogar 33 Prozent weniger, wie das Statistikamt Nord am Dienstag in Kiel mitteilte. Derweil ist die Zahl der Verbraucherpleiten enorm gestiegen, und zwar «so stark, dass schon im ersten Halbjahr 2021 mit 2033 Fällen die Zahl für das gesamte Jahr 2020 um neun Prozent überschritten wurde».

 

Die absolut höchste Zahl an Firmen- und Privatinsolvenzen zählten die Statistiker in den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Pinneberg. Gemessen an der Zahl der Unternehmen beziehungsweise Einwohner «war jedoch jeweils die kreisfreie Stadt Neumünster am stärksten betroffen».

 

Das niedrige Niveau der Firmenpleiten erklären die Statistiker auch damit, dass erst seit dem 1. Mai wieder die volle Antragspflicht bei Insolvenz gilt. Normalerweise muss ein Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach Eintritt eines Insolvenzgrunds gestellt werden.


Wegen der Pandemie hatte die Bundesregierung im Frühjahr 2020 die Meldepflichten für Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit außer Kraft gesetzt. Für Zahlungsunfähigkeit galt die Antragspflicht seit Oktober wieder, für überschuldete Firmen blieb sie unter bestimmten Voraussetzungen bis Ende April ausgesetzt. «Ob damit die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen steigen wird, wird sich voraussichtlich im zweiten Halbjahr zeigen», so die Statistiker.

 

Auch die Entwicklung der Privatinsolvenzen dürfte mit rechtlichen Regelungen zusammenhängen. So wurde die Befreiung von der Restschuld zum Oktober 2020 von sechs auf drei Jahre verkürzt, um eine schnellere Rückkehr ins gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben zu ermöglichen. «Da das entsprechende Gesetz erst zum Jahresende 2020 verabschiedet wurde, dürften viele Betroffene ihren Antrag auf Insolvenz und Restschuldbefreiung verschoben und diesen erst im Jahr 2021 gestellt haben», erklären die Statistiker.


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