Wichtiger Meilenstein bei der Sanierung des GHBV erreicht
Die Restrukturierung des Gesamthafenbetriebsvereins im Lande Bremen e. V. (GHBV) hat einen wesentlichen Meilenstein erreicht.
Die
Verhandlungen mit den Arbeitnehmervertretern wurden abgeschlossen. Dies ist
eine wichtige Voraussetzung, um den GHB zu sanieren. Zugleich eröffnete das
Amtsgericht Bremen am 1. März 2021 das Verfahren in Eigenverwaltung und
bestellte Rechtsanwalt Edgar Grönda von Schultze & Braun zum Sachwalter. Er
war zuvor bereits als vorläufiger Sachwalter tätig. Verantwortlich für die
Restrukturierung sind Geschäftsführer Klaus Rommel und der Sanierungsvorstand
Dr. Christian Kaufmann von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH.
Umfassendes Sanierungskonzept
Das Sanierungskonzept kann nun umgesetzt werden. Es sieht umfangreiche
Reorganisationsmaßnahmen und eine nachhaltige Neuaufstellung der
Personalstruktur vor, die den Bestand des GHB langfristig sichern sollen. Nach
mehreren Gesprächsrunden konnten die Verhandlungen mit den
Arbeitnehmervertretern dazu beendet werden. Als Ergebnis wurden ein
Interessensausgleich sowie ein Sozialplan abgeschlossen. Um den notwendigen
Personalabbau von 140 Stellen im gewerblichen Bereich sowie 11 in der
Verwaltung möglichst sozialverträglich zu gewährleisten, ist für die
betroffenen Mitarbeitenden ein Angebot zur Beschäftigung in einer
Transfergesellschaft vorgesehen. Altersteilzeitmodelle werden ebenfalls genutzt
werden. Der GHBV beschäftigt derzeit noch rund 1.000 Mitarbeitende.
Sanierungsvorstand Dr. Kaufmann erklärt: „Der Personalabbau ist nötig, um die
Kosten zu senken und den Hafendienstleister wieder wettbewerbsfähig
aufzustellen. Die Verhandlungen in den vergangenen Tagen waren sehr
konstruktiv. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken. Zusammen mit allen
Beteiligten haben wir Maßnahmen erarbeitet, mit denen wir den
Gesamthafenbetriebsverein zukunftsfähig aufstellen können. Besonders danken
möchte ich auch den Mitarbeitenden, die in den vergangenen Wochen, die ja von
großer Unsicherheit geprägt waren, voll mitgezogen und weiterhin ihre
Arbeitsleistung unverändert zuverlässig erbracht haben. Jetzt ist es
Aufgabe aller Beteiligten, inklusive der Mitarbeitenden, das verabschiedete
Sanierungskonzept umzusetzen.“
„Nach der Eröffnung der Eigenverwaltungsverfahrens folgt nun als nächster
rechtlicher Schritt die Abstimmung der Gläubiger zum Insolvenzplan“, erklärt
Sachwalter Grönda. Dafür wird Ende April 2021 ein Erörterung- und
Abstimmungstermin stattfinden. „Die ersten Sanierungsschritte beginnen aber
bereits heute. Alle Beteiligten müssen deshalb daran arbeiten, das
einvernehmlich gefundene Konzept von Anfang an gemeinsam umzusetzen.“
PLUTA hilft Unternehmen in rechtlich und wirtschaftlich schwierigen Situationen. Seit der Gründung 1982 ist PLUTA stetig gewachsen und beschäftigt heute rund 500 Mitarbeiter in Deutschland, Spanien und Italien. Mehr als 290 Kaufleute, Betriebswirte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsjuristen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Ökonomen, Bankfachwirte, Buchhalter, Ingenieure und Fachkräfte für Insolvenzverwaltung, darunter viele mit Mehrfachqualifikationen, sorgen für praktikable, wirtschaftlich sinnvolle Lösungen. PLUTA unterstützt insbesondere bei der Sanierung und Fortführung von Unternehmen in Krisen oder Insolvenzsituationen und entsendet bei Bedarf auch Sanierungsexperten in die Organstellung. PLUTA gehört zur Spitzengruppe der Sanierungs- und Restrukturierungsgesellschaften, was Rankings und Auszeichnungen von INDat, JUVE, The Legal 500, Who’s Who Legal, brandeins und Focus belegen.
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