Wiesbadener Malerfachbetrieb CFS Baudekoration stellt Insolvenzantrag
Geschäftsbetrieb des renommierten Familienunternehmens läuft uneingeschränkt weiter. Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter unterstützen Fortführung. Vorläufiger Insolvenzverwalter sieht gute Sanierungschancen.
Der im Rhein-Main-Gebiet bekannte Malerfachbetrieb CFS Baudekoration GmbH aus Mainz-Kastel hat am 12.08.2014 Insolvenzantrag gestellt. Der Mainzer Rechtsanwalt Dr. Johannes Konstantin Hancke von der Kanzlei LIESER Rechtsanwälte wurde am 18.08.2014 vom Amtsgericht Wiesbaden zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der Geschäftsbetrieb des 1998 gegründeten Familienunternehmens läuft trotz Insolvenz uneingeschränkt weiter. Der Meisterfachbetrieb ist auf die Durchführung von Maler-, Dämm- und Putzarbeiten im Innen- und Außenbereich spezialisiert und betreut Projekte aller Größenordnungen. Die CFS Baudekoration gehört zu den größten Malerfachbetrieben in der Region.
Der vorläufige Insolvenzverwalter verschafft sich zurzeit ein umfassendes Bild über die wirtschaftliche Lage vor Ort und hat bereits die Belegschaft auf einer Betriebsversammlung informiert. „Nach einer ersten Einschätzung sehe ich durchaus gute Chancen für eine Fortführung und Sanierung des Unternehmens. Der Malerfachbetrieb gilt in der Branche als zuverlässiger Partner und ist bekannt für seine erstklassige fach- sowie termingerechte Ausführung der Projekte. Zudem verfügt er in Zeiten eines Fachkräftemangels über erfahrene und hoch motivierte Mitarbeiter. Zuversichtlich stimmen mich insbesondere auch die vollen Auftragsbücher“, sagt Rechtsanwalt Dr. Hancke.
„Ich freue mich und bin sehr dankbar, dass in dieser schwierigen Situation unsere langjährigen Kunden und Lieferanten sowie unsere Mitarbeiter loyal zu uns stehen. Wir werden in der gewohnt zuverlässigen Art und Weise pünktlich unsere Aufträge durchführen. Dafür stehe ich mit meinem Namen“, ergänzt Carmelo Frangiamone, der Gründer und Geschäftsführer der CFS Baudekoration.
Der vorläufige Insolvenzverwalter nimmt derzeit Gespräche mit allen Beteiligten, u.a. Banken, Kunden, Lieferanten und Gläubigern auf, um die Sanierung und Fortführung des Unternehmens zu ermöglichen. Die Insolvenzgeldvorfinanzierung für die 30 betroffenen Mitarbeiter hat Rechtsanwalt Dr. Hancke bei der Bundesagentur für Arbeit in Wiesbaden bereits beantragt.
Der Malerfachbetrieb ist in den letzten Jahren schnell gewachsen und verzeichnet ein starkes Umsatzwachstum. Ausstehende Forderungen und die schlechte Zahlungsmoral einiger Auftraggeber haben das Unternehmen in die finanzielle Schieflage gebracht.
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