10.01.2017 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Willi Herrmann leitet ein Eigenverwaltungsverfahren ein

Die 120 Mitarbeiter der insolventen Firma erhalten für drei Monate Insolvenzgeld

Willi Herrmann plant erhebliche Umstrukturierungsmaßnahmen und leitet deshalb ein Eigenverwaltungsverfahren ein


Aufgrund sinkender Gewerbesteuereinnahmen der umliegenden Kommunen von Philippstahl erwartet Axel Beuth, Geschäftsführer der Bauunternehmung Willi Herrmann GmbH & Co. KG, in den nächsten Jahren weniger Investitionen in die Infrastruktur. „Die öffentliche Hand ist einer unserer großen Kunden. Der zu erwartenden Rückgang öffentlicher Aufträge wird zu Verlusten im Bereich Straßenbau führen, die wir trotz erfolgreicher Vertriebsarbeit im Hochbau nicht kompensieren können. Unser Ziel ist es, das Bauunternehmen Willi Herrmann durch die Sanierung unter Insolvenzschutz in Eigenverwaltung umfassend neu aufzustellen und wieder dauerhaft wettbewerbsfähig zu machen“, erklärt Beuth.

Vor diesem Hintergrund hat das Unternehmen beim Amtsgericht Bad Hersfeld einen Antrag auf Sanierung unter Insolvenzschutz in Eigenverwaltung gestellt. Mit dem ESUG, dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, hat der Gesetzgeber seit 2012 hierzu die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen. Das Gericht hat dem Antrag stattgegeben und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Als vorläufiger Sachwalter wurde Dirk Ritzenhoff von der Kanzlei Flöther & Wissing Insolvenzverwaltung bestellt. Das Bauunternehmen wird in dem Verfahren betriebswirtschaftlich und juristisch von Buchalik Brömmekamp aus Düsseldorf beraten. Das Beratungsunternehmen hat unter anderen bereits die Bauunternehmen Gottfried Puhlmann (Berlin), Windolph in Leipzig, Friedrich Müsse GmbH & Co. KG (Erntebrück), Kurth Tiefbau GmbH (Odenthal) und das Garten- und Landschaftsbauunternehmen Hermann Trautmann GmbH (Mülheim an der Ruhr) erfolgreich durch eine Planinsolvenz in Eigenverwaltung geführt. Darüber hinaus wird der Sanierungsexperte Heinz-Peter Derrix-Belau von der Buchalik Brömmekamp Unternehmensberatung die Unternehmensleitung als Sanierungsgeschäftsführer ergänzen.


„Da das Verfahren keinen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit hat, werden wir alle Bauprojekte unverändert fortführen, Neuaufträge annehmen und in der gewohnten Qualität bearbeiten. Der Geschäftsbetrieb läuft völlig normal weiter. Lieferanten und Kunden unterstützen den derzeitigen Sanierungsprozess“, erklärt Geschäftsführer Beuth. Die rund 120 Mitarbeiter wurden heute auf einer Betriebsversammlung über den Antrag informiert. Ihre Löhne und Gehälter sind weiter gesichert. „Mit dem Verfahren werden wir Willi Herrmann an die künftigen Umsätze anpassen und die aktuell schwierige wirtschaftliche Lage überwinden“, so Sanierungsexperte Heinz-Peter Derrix-Belau.


Im Gegensatz zur Regelinsolvenz ist die Unternehmensleitung in der Eigenverwaltung weiterhin verfügungsberechtigt. Sie steht unter der Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters, der die Interessen der Gläubiger wahrt und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen hat. Das Amtsgericht hat als vorläufigen Sachwalter Dirk Ritzenhoff von der Kanzlei Flöther & Wissing Insolvenzverwaltung bestellt. „Bei meinem ersten Besuch habe ich einen sehr guten Eindruck von dem Unternehmen gewinnen können. Da die Beteiligten hoch motiviert sind, sehe ich für das Unternehmen eine sehr gute Chance, die Sanierung erfolgreich durchzuführen“, erklärte der vorläufige Sachwalter Ritzenhoff.


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