worKA im Schutzschirmverfahren
Wie geplant, hat die worKA gGmbH am 22. April einen Antrag auf Durchführung eines gerichtlichen Schutzschirmverfahrens beim zuständigen Amtsgericht Karlsruhe gestellt, dem zwei Tage später stattgegeben wurde.
Das Schutzschirmverfahren erfolgt in Eigenverwaltung, d.h. die Geschäftsführung führt die Sanierung mit Unterstützung eines Fachanwalts durch.
Wie bereits berichtet, werden der Gastro-Bereich der worKA und der CAP-Markt Bruchhausen im Zuge des Sanierungsplans aufgegeben. Andere Geschäftsfelder der worKA sind davon nicht betroffen. Auch die drei CAP-Märkte in Karlsruhe werden weitergeführt.
Die worKA wird ihren Fokus in den kommenden Wochen auf die Unterstützung der von der Schließung betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter legen. Dafür hat die Personalabteilung ein „News Placement-Konzept“ mit zahlreichen Maßnahmen zur erfolgreichen Vermittlung der Betroffenen in neue Jobs aufgesetzt.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Gesprächen mit Interessenten für eine mögliche Übernahme der betroffenen Geschäftsfelder.
„Wir setzen alles daran, einen möglichst nahtlosen Übergang sowohl für die betroffenen Angestellten als auch für unsere Kunden hinzubekommen“, betont worKA-Geschäftsführerin Aurelia Becker.
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