24.11.2010 - Kategorie "Insolvenzgeschehen allgemein"

Zahlungserinnerung: Kundenkontakt und Aufforderung

 Zahlungserinnerung: Kundenkontakt und Aufforderung

Offene Rechnungen sind ärgerlich. Sie verursachen zusätzlichen Aufwand und Kosten. Doch oft steckt keine böse Absicht des Kunden dahinter. Die Rechnung ist vielleicht nicht angekommen oder einfach übersehen worden. Jetzt eine Mahnung zu schicken, würde den zahlungswilligen Kunden verärgern.


Probieren Sie es daher mit einer freundlich aber bestimmt formulierten Zahlungserinnerung. Persönliche Einleitung  „Haben Sie unsere Rechnung übersehen?“  Sehr geehrte Frau ..., sic

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