20.11.2020 - Kategorie "Insolvenzgeschehen allgemein"

Zitate: Nach Kritik an Insolvenzrechtsreform - warum der präventive Restrukturierungsrahmen kommen muss

Insolvenzreform in Deutschland

Die angedachte Reform des Insolvenzrechts in Deutschland droht, sich zu verzögern.


Bei der gestrigen ersten Lesung im Bundestag wurde vielfach kritisiert, dass es zu viele Detailänderungen am Gesetzesentwurf gebe. Zentraler Punkt des Vorhabens ist die Möglichkeit, dass sich finanziell strauchelnde Unternehmen auch ohne Insolvenzverfahren sanieren können. Dafür müssen sie allerdings eine Mehrheit der Gläubiger vom Restrukturierungsplan überzeugen. Sanierungspläne können dann nicht mehr von einzelnen Personen blockiert werden.

 

Dazu kommentiert Dr. Alexandra Schluck-Amend, Partnerin und Leiterin des Geschäftsbereichs Restrukturierung & Insolvenz bei der Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland: "Es liegt nicht mehr in der Hand des deutschen Gesetzgebers, ob ein präventiver Restrukturierungsrahmen eingeführt wird. Hierzu wird er durch die europäische Restruktrurierungsrichtlinie verpflichtet - und das ist gut so. Es muss eine Möglichkeit zur Sanierung gegen den Willen einzelner Gläubiger vor der Insolvenz geschaffen werden."

 

Zudem betont die CMS-Anwältin: "Der präventive Restrukturierungsrahmen wird in der Restrukturierungspraxis dringend benötigt. Andernfalls können Einzelne eine aussichtsreiche Sanierung blockieren und Unternehmen in die Insolvenz führen, was zu noch größeren Wertverlusten führt als ein möglicher Schuldenschnitt im Rahmen des StaRUG - dies ist Voraussetzung für die Annahmefähigkeit des Restrukturierungsplans."

 

Mit Blick auf die Lage von kleineren Unternehmen fügt CMS-Partnerin Schluck-Amend hinzu: "Die Forderung nach Regelungen, die auch für KMU zugänglich sind, ist berechtigt. Diese ist auch in der Richtlinie begründet. Eine daraus resultierende Nachbesserung sollte nicht zu Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren führen, sondern könnte später - auch vor Ablauf der Umsetzungsfrist der EU Mitte des Jahres - noch ergänzt werden."

 

Außerdem sei Schnelligkeit jetzt das Gebot der Stunde, stellt Dr. Alexandra Schluck-Amend heraus: "Die schnelle Umsetzung des präventiven Restrukturierungsrahmens zum Jahreswechsel ist essentiell. Mit Auslaufen des Aussetzungszeitraums der Insolvenzantragspflicht braucht es eine Lösung für die krisengebeutelten Unternehmen. Allerdings scheinen die vom Gesetzgeber vorgesehenen Hürden sehr hoch, sodass zu befürchten ist, dass Viele von den Regelungen ab Januar nicht profitieren können und Insolvenzantrag stellen müssen."


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