18.12.2015 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

"happyshop"-Betreiber stellt Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

happyshop: Filialen beiben weiter geöffnet

Geschäftsbetrieb in den 12 Filialen im Großraum Oldenburg läuft weiter - Vereinbarungen mit Lieferanten sichern vollständiges Sortiment für die Kunden.


Die Lothar Kempermann GmbH & Co. Einzelhandelsbetriebe KG hat beim Amtsgericht Oldenburg einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Das Unternehmen, mit Hauptsitz in Bad Zwischenahn, betreibt zwölf „happyshop“-Filialen im Großraum Oldenburg. In den Filialen sowie in der Unternehmensverwaltung sind derzeit 75 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Hintergrund des Insolvenzantrags sind der gestiegene Wettbewerbsdruck im Handel sowie Umsatzrückgänge durch die Ausweitung der Geschäftszeiten bei vielen Supermärkten. Zuletzt erzielte das Unternehmen einen Jahresumsatz von rund 9 Mio. Euro. „happyshop“-Filialen sind flächenmäßig etwas kleiner als ein durchschnittlicher Supermarkt. Das Sortiment ist vergleichbar mit dem Sortiment größerer Tankstellen-Shops. Hinzu kommen eine Lotto-Toto-Annahmestelle sowie eine Postfiliale oder ein Hermes-Paket-Shop. Neben der Verwaltung am Firmensitz in Bad Zwischenahn betreibt das Unternehmen zudem ein Zentrallager mit eigenem Fuhrpark zur Belieferung der Filialen.

In einer ersten Stellungnahme kündigte der vorläufige Insolvenzverwalter des Unternehmens Dr. Malte Köster aus der Kanzlei Willmer & Partner an, dass der Geschäftsbetrieb in den „happyshop“-Filialen bis auf weiteres fortgeführt wird. Entsprechende Vereinbarungen mit wesentlichen Lieferanten seien bereits kurzfristig getroffen worden. Damit ist sichergestellt, dass den Kunden das gewohnte Sortiment vollständig zur Verfügung steht. Köster erklärte weiter, dass die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter bis Ende Januar 2016 über das Insolvenzgeld abgesichert seien. Die dazu nötigen Schritte sind bereits eingeleitet. Der Inhaber und langjährige Geschäftsführer Lothar Kempermann wird sich aus gesundheitlichen Gründen mittelfristig aus dem Unternehmen zurückziehen.

 

Dr. Malte Köster, als vorläufiger Insolvenzverwalter: „Die strukturelle Neuordnung im deutschen Einzelhandel ist in vollem Gange. Discounter nehmen Markenprodukte ins Programm und viele Supermärkte haben ihre Öffnungszeiten in den Abend hinein ausgeweitet. In Folge dessen hat sich der Wettbewerbsdruck im Handel verschärft. Wir werden jetzt sorgfältig prüfen, ob und wie wir tragfähige Perspektiven für die „happyshops“ entwickeln können. Dass der Geschäftsbetrieb auch nach dem Insolvenzantrag weiterlaufen kann, hilft mit Blick auf eine Sanierung ein großes Stück weiter. Parallel arbeiten wir mit Hochdruck daran, die ausstehenden Löhne und Gehälter für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ihre Familien schnellstmöglich zur Auszahlung zu bringen.“

 


Bild: © S. Wolf

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