28.12.2017 - Kategorie "Recht und Gesetz"

„Schwerer Schlag gegen die richterliche Unabhängigkeit“

Insolvenzrichter Frank Frind versetzt: Schwerer Schlag gegen die richterliche Unabhängigkeit“

Dirk Hammes zur Versetzung von Insolvenzrichter Frank Frind: „Schwerer Schlag gegen die richterliche Unabhängigkeit“


Der Duisburger Rechtsanwalt Dirk Hammes (hammes. Insolvenzverwalter GbR) kritisiert die Entscheidung des Hamburger Amtsgerichts, den bekannten Insolvenzrichter Frank Frind nach einer Eingabe eines Verwalters nicht mehr bei Insolvenzsachen einzusetzen. Das gefährde die Unabhängigkeit der Justiz.

 

Es ist eine Nachricht mit üblem Beigeschmack für den Insolvenzstandort Deutschland und die Unabhängigkeit von Justiz und Insolvenzverwaltung: Wie das Magazin „WirtschaftsWoche“ berichtet  wird der bekannte Hamburger Insolvenzrichter Frank Frind ab Januar 2018 nicht mehr bei Insolvenzverfahren eingesetzt, sondern nur noch in allgemeinen Zivilverfahren.

 

Dies ist das Resultat einer Eingabe eines Hamburger Insolvenzverwalters, der sich beim Präsidium des Amtsgerichts darüber beschwert hatte, der Richter wolle ihn angeblich zukünftig nicht mehr bei Verfahren berücksichtigen, wenn er einen bestimmten Insolvenzplan einreiche. Das allerdings soll nicht der Wahrheit entsprechen. Richter Frind hatte stattdessen angekündigt, den Insolvenzplan, sollte er eingereicht werden, zurückzuweisen, da er die Gläubiger massiv benachteiligte und ausschließlich für den Schuldner vorteilhaft war. Einen Insolvenzeigenantrag hatte der Schuldner im Übrigen gar nicht gestellt. Die Überlegung, einen Insolvenzverwalter zu entlassen, der in dieser Weise Gläubigerinteressen gefährdet, ist nicht nur naheliegend, sondern pflichtgemäß. Gleichwohl entschied das Präsidium des Amtsgerichtes Hamburg, den Richter nicht mehr bei Insolvenzsachen einzusetzen. Zur Vorbereitung der Entscheidung hatte es lediglich zwei weitere Hamburger Insolvenzverwalter befragt, bezeichnenderweise diejenigen, die den betroffenen Verwalter vorgeschlagen hatten. Die von Frind genannten 26 weiteren Verwalter, die Auskunft über die Qualität der jahrelangen Zusammenarbeit hätten geben können, soll das Präsidium nicht befragt haben.

 

„Das ist ein erheblicher Einschnitt für die unabhängige Justiz im Insolvenzrecht. Frank Frind ist als konsequenter, kompetenter, manchmal auch unbequemer Richter bekannt, dem die Insolvenzordnung über alles geht. Daher ist die Entscheidung des Präsidiums nicht nachvollziehbar, insbesondere vor dem Hintergrund, dass es offenbar nicht alle möglichen und naheliegenden Erkenntnisquellen für die Beurteilung genutzt hat“, kritisiert der Duisburger Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Dirk Hammes, namensgebender Gründungspartner der vornehmlich in der Insolvenzverwaltung tätigen Kanzlei hammes. Insolvenzverwalter. „Die Signalwirkung, die dieses Vorgehen für andere engagierte und unabhängige Richter haben muss, ist verheerend und daher nicht hinnehmbar.“

 

„Es ist heute umso notwendiger, kritische, erfahrene und unabhängige Insolvenzrichter zu haben, die sich am Gesetz orientieren und genau prüfen, was Verwalter tun beziehungsweise zu tun gedenken. Ein kritischer und sachkundiger Umgang mit Anträgen und Vorgehensweisen von Beratern und Insolvenzverwaltern ist absolut notwendig, um das primäre Ziel des Insolvenzverfahrens, nämlich die bestmögliche Gläubigerbefriedigung, zu stärken“, betont Dirk Hammes. „Dass zwischen den Schuldneranwälten und dem späteren Insolvenzverwalter in manchen Fällen Beziehungen und Abreden bestehen, die dem Verfahrensziel entgegenlaufen, ist in der Szene allgemein bekannt.“

 

Hammes ordnet daher auch die Äußerungen verschiedener Insolvenzrichter zur Sache als sehr wichtig ein. Die Berliner Insolvenzrichterin Dr. Daniela Brückner, der Kölner Richter Dr. Peter Laroche, Richter Schmerbach aus Göttingen sowie der Düsseldorfer Richter Frank Pollmächer warnten laut „WirtschaftsWoche“ in einem Schreiben an das Hamburger Präsidium bereits im Vorfeld der Entscheidung, dass es „mehr als fatal“ wäre, wenn zu den bekannten Druckmitteln bei der Vergabe von Insolvenzverfahren „nunmehr noch das Druckmittel, durch Eingaben an das Präsidiums des Gerichts eine Versetzung aus der Insolvenzabteilung zu betreiben, hinzukommen würde“.

 

Dirk Hammes: „Es ist leider immer seltener der Fall, dass Insolvenzrichter auch konträre Positionen zu Beratern und den Verwaltern einnehmen und ihnen beispielsweise beim Antrag auf Eigenverwaltung und der Verfahrensführung genau auf die Finger schauen.“ Nur auf diese Weise könne sich Verfahrensmissbrauch wirksam verhindern lassen, sagt Dirk Hammes, der vor allem die Praxis in der Eigenverwaltung seit langem scharf und prominent in Aufsätzen und Vorträgen kritisiert. „Ich kann dem Amtsgericht Hamburg nur empfehlen, seine Entscheidung, die ein schwerer Schlag gegen die richterliche Unabhängigkeit ist, unverzüglich zu revidieren, damit der Gerichtsstandort keinen Schaden nimmt. Frank Frind wünsche ich alles Gute und hoffe, dass er sich nicht geschlagen gibt. Dieses Vorgehen darf keinesfalls Schule machen!“


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