26,2 % mehr beantragte Regelinsolvenzen im Januar 2024 als im Januar 2023
15,3 % mehr Unternehmensinsolvenzen im November 2023 als im November 2022
Zahl der Unternehmensinsolvenzen im November 2023 gegenüber November 2022 um 15,3 % gestiegen
Im November 2023 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 1 513 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 15,3 % mehr als im November 2022. Von Januar bis November 2023 stieg die Zahl der Unternehmensinsolvenzen gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 23,2 % auf 16 264 Fälle. Von Januar bis November 2022 hatte die Zahl allerdings nur leicht über dem niedrigen Niveau des von Corona-Sonderregelungen geprägten Vergleichszeitraums des Jahres 2021 gelegen (+2,9 %). Verglichen mit dem Zeitraum des Vor-Corona-Jahres 2019 war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen von Januar bis November 2023 um 6,5 % niedriger.
Die Forderungen der Gläubiger aus den im November 2023 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 1,5 Milliarden Euro. Im November 2022 hatten die Forderungen bei knapp unter 1,5 Milliarden Euro gelegen.
Insolvenzhäufigkeit im Bereich Verkehr und Lagerei am höchsten
Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es im November 2023 in Deutschland insgesamt 4,5 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10 000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 9,6 Fällen. Dann folgten die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen) mit 7,5 Fällen.
1,0 % weniger Verbraucherinsolvenzen im November 2023 als im Vorjahresmonat
Im November 2023 gab es 5 811 Verbraucherinsolvenzen. Damit sank die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 1,0 % gegenüber November 2022. Von Januar bis November 2023 stiegen die Verbraucherinsolvenzen gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 1,1 % auf 61 460 Fälle.
Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?
Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.