12.12.2017 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

3. deutsch-französischer Sanierungsgipfel: Neue Chancen, neue Risiken?

Das europäische Insolvenzrecht soll harmonisiert werden

Das europäische Insolvenzrecht soll harmonisiert werden. Über den entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission und dessen Auswirkungen auf Firmensanierungen in Deutschland diskutieren auf dem deutsch-französischen Sanierungsgipfel Insolvenzpraktiker.


Nicht zuletzt durch die Rede Emmanuel Macrons an der Sorbonne und dessen „Agenda 2024“ steht das Insolvenzrecht zwischen Frankreich und Deutschland zur Debatte. Der dritte deutsch-französische Sanierungsgipfel ist auf großes Interesse bei Insolvenzpraktikern gestoßen und tagte am Freitag, den 8. Dezember, mit einer Rekordbeteiligung von über 140 Teilnehmern in Paris.

Im Pariser Handelsgericht trafen sich Vertreter institutioneller Gläubiger, der EU-Kommission sowie der Justizministerien Frankreichs und Deutschlands, und Wissenschaftler, Richter und Insolvenzverwalter. Auf der Tagesordnung standen Themen, die die weitere insolvenzrechtliche Diskussion auf bilateraler aber auch auf europäischer Ebene bestimmen werden.


Mit Blick auf den Richtlinienvorschlag der Kommission zu neuen Restrukturierungsverfahren wurden die zukünftigen Aufgaben von Richtern und Insolvenzverwaltern, die Bildung von Gläubigergruppen und „cram-down“-Regeln, neue Risiken aus der Sicht der Finanzinstitute und Kreditversicherer sowie „distressed M&A“ und der Verkauf von Vermögenswerten in Insolvenzverfahren diskutiert. Der Richtlinienvorschlag wird derzeit verhandelt. Eine Verabschiedung ist für das zweite Halbjahr 2018 vorgesehen.


„Vor dem aktuellen Hintergrund weitreichender Reformpläne ist der Dialog zwischen Frankreich und Deutschland besonders wichtig, um ein gemeinsames Verständnis für die Richtung zu entwickeln, in die sich das Restrukturierungs- und Insolvenzrecht in Europa bewegen kann“, sagte Axel W. Bierbach, Vorstandsmitglied des VID, am Rande des Gipfels in Paris.

 

Der deutsch-französische Sanierungsgipfel findet alle zwei Jahre, abwechselnd in Paris und Berlin, statt. Gemeinsam mit dem Conseil National des Administrateurs Judiciaires et des Mandataires Judiciaires, dem Institut für Internationales und Europäisches Insolvenzrecht der Universität zu Köln sowie Clifford Chance organisiert der VID diesen Gipfel. In Paris wurde der VID zudem durch die Vorstände Bettina Schmudde und Michael Bremen vertreten.

 



Über den VID

Der Verband lnsolvenzverwalter Deutschlands ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter. Mit mehr als 480 Mitgliedern vertritt er die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe. Die Mitglieder verpflichten sich auf „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung“ und zur Zertifizierung nach ISO:9001. Damit setzt der Verband Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Insolvenzverwaltung. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Unternehmensinsolvenzverwalter.


Bild: © geralt / pixabay

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