10.09.2015 - Kategorie "Insolvenzgeschehen allgemein"

Deutsch-französischer Sanierungsgipfel

Deutsch-französischer Sanierungsgipfel in Berlin

Insolvenzverwalter zu Gast im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz


Dass die Entwicklungen im jeweiligen Nachbarland auf großes Interesse stoßen und grenzüberschreitende Zusammenhänge zunehmend an Bedeutung gewinnen, hat der zweite deutsch-französische Sanierungsgipfel am 4. September in Berlin gezeigt. Die Veranstaltung war überbucht, die Diskussionen lebendig. 

 

Vertreter des deutschen und französischen Justizministeriums begrüßten die Teilnehmer des Gipfels, der vom VID, dem Conseil National des Administrateurs Judiciaires et des Mandataires Judiciaires, dem Institut für Internationales und Europäisches Insolvenzrecht der Universität zu Köln und Clifford Chance Europe LLP veranstaltet wurde.

 

Das Insolvenzrecht in Frankreich und der Vergleich mit deutschem Recht standen im Mittelpunkt des Gipfels, darunter die Reform des Insolvenzrechts in Frankreich, das vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren und die finanzielle Restrukturierung, der rechtliche Status des Insolvenzverwalters im Ländervergleich sowie arbeitsrechtliche Aspekte beim Verkauf eines laufenden Geschäftsbetriebes. Über die Entwicklungen der Reform der EuInsVO berichtete Frau Ministerialdirektorin Marie Luise Graf-Schlicker.

 

„Mit dem deutschen und dem französischen Insolvenzrecht stehen sich ein eher schuldnerfreundliches Modell in Frankreich und ein eher gläubigerfreundliches Modell in Deutschland gegenüber. Diese Zielvorgaben prägen die jeweiligen Insolvenz-Regime. Dies hilft beim Verständnis, warum im jeweils anderen Land Fragen, wie die nach der Notwendigkeit und Ausgestaltung eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens oder nach den Möglichkeiten des Eingriffs in Gesellschafterrechte, anders beantwortet werden“, so Axel W. Bierbach, Vorsitzender des Ausschusses Internationales des VID. Zudem sei festzustellen, so Bierbach weiter, dass es den Insolvenzverwaltern in beiden Ländern gleichermaßen auch um die sozialen Aspekte ihrer Arbeit geht, insbesondere dem Erhalt von Arbeitsplätzen.

 

Dass durch die Europäisierung des Insolvenzrechts Konfliktfelder auftauchen können bzw. werden, zeigte der Vortrag über die Umsatzsteuer in der Insolvenz. Ob und inwieweit durch unterschiedliche steuerliche Behandlung einer Insolvenz in Europa verdeckte staatliche Beihilfen bestehen, wird Gesetzgeber und Gerichte in Zukunft beschäftigen und nicht zuletzt beim dritten deutsch-französischen Sanierungsgipfel 2017 erörtert werden.

 

 

 

Über den Verband Insolvenzverwalter Deutschlands:

Der VID ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter. Mit 470 Mitgliedern vertritt er die große Mehrheit der Berufsgruppe. Die Mitglieder verpflichten sich auf „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung“ und zur Zertifizierung nach ISO:9001. Damit setzt der Verband Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Insolvenzverwaltung. Das Gütesiegel VID-CERT dokumentiert die Qualität der Arbeit der Mitglieder und wird nach externer Prüfung verliehen.

 

 

 


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