19.06.2017 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

6. Europäischer Insolvenz- und Restrukturierungskongress am 29. und 30. Juni in Brüssel

Ab dem 26. Juni gilt die Europäische Insolvenzverordnung (EuInsVO)

Zeitgleich werden die Regelungen der neuen Europäischen Insolvenzverordnung verbindlich – Deutsches Anpassungsgesetz tritt parallel in Kraft


Im Juni 2017 fallen gleich drei für Insolvenzrechts- und Sanierungsexperten zentrale Termine zusammen. Ab dem 26. Juni gilt die Europäische Insolvenzverordnung (EuInsVO) in neuer Fassung. In der Anpassung an nationales Recht zeigt sich Deutschland besonders zügig: Am selben Tag tritt das deutsche Anpassungsgesetz EuInsVO in Kraft (Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren). Nahezu zeitgleich findet am 29. und 30. Juni 2017 der 6. Europäische Insolvenzrechtstag, der European Insolvency & Restructuring Congress (EIRC), in Brüssel statt.

Den EIRC veranstaltet die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) mit ihrer AG Europa seit 2012 einmal jährlich und in diesem Jahr in Kooperation mit INSOL Europe. Der Kongress hat sich als eine der renommiertesten Veranstaltungen für internationale Restrukturierung und europäisches Insolvenzrecht etabliert.

Nach der Eröffnung durch Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucherschutz und Gleichstellung, beschäftigt sich der EIRC in Vorträgen und mehreren Workshops mit aktuellen insolvenzrechtlichen Fragen. Unter anderem diskutieren drei Expertinnen und Experten im Rahmen des Panels 'Update zum europäischen Insolvenzrecht' mit Vertretern der Kommission deren Richtlinienentwurf zum präventiven Restrukturierungsrahmen. In den Workshops erörtern dann erfahrene Sanierer einzelne Aspekte des neuen Rechts, etwa die künftige Rolle von Sanierern und Insolvenzverwaltern oder die neuen Werkzeuge der reformierten EuInsVO.

"Wir verstehen den EIRC als eine europäische Plattform zur Problemlösung. So eng die Zusammenarbeit gerade zwischen den Sanierungsexperten aus den EU-Staaten auch ist, so steht der EIRC auch Teilnehmern aus Nichtmitgliedstaaten immer offen", erläutert Rechtsanwalt Jörn Weitzmann, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft.


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