Absicherung von Pauschalreisen: Touristik organisiert Fonds selbst
Zur Absicherung von Pauschalreisen darf die deutsche Touristikwirtschaft selbst einen entsprechenden Sicherungsfonds organisieren.
Zur Absicherung von Pauschalreisen darf die deutsche Touristikwirtschaft selbst einen entsprechenden Sicherungsfonds organisieren. Das Bundesjustizministerium erteilte einem Konsortium unter F
Weiterlesen mit unverbindlicher Registrierung
Wenn Sie diesen und alle übrigen unserer Beiträge voll lesen möchten, registrieren Sie sich jetzt für die 3-tägige Testphase, unverbindlich, kostenfrei und ohne anschließendes Abonnement.