ALNO AG: Insolvenzverwalter unterschreibt Kaufvertrag mit Investor RiverRock
Neue ALNO GmbH beabsichtigt Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs mit rund 410 Mitarbeitern
Überraschende und erfreuliche Wende beim insolventen Küchenmöbelhersteller ALNO AG in Pfullendorf. Kaum vier Tage nach Einreichung eines Kaufangebots hat Insolvenzverwalter Prof. Dr. Martin Hörmann von der Kanzlei anchor Rechtsanwälte einen Kaufvertrag mit dem Investor RiverRock unterschrieben. Der notariell beurkundete Vertrag sieht die Übernahme wesentlicher Vermögensgegenstände wie Maschinen, Grundstücke und Markenrechte im Zuge einer übertragenden Sanierung vor. Watling Street Advisors, im Auftrag der RiverRock European Opportunities Funds handelnd, beabsichtigt den Geschäftsbetrieb mit der Produktion von Küchenmöbeln baldmöglichst wieder aufzunehmen. Für die Wirksamkeit des Vertrages müssen noch wesentliche Bedingungen erfüllt werden.
Fortführungslösung in Aussicht
„Wir freuen uns sehr, dass die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter nun wieder Hoffnung schöpfen können. Beide Seiten haben mit großem
Nachdruck intensiv und konstruktiv auf einen Abschluss hingearbeitet. Mit dem
Vertrag haben wir eine sehr wichtige Etappe erreicht, aber wir sind noch nicht
am Ziel. Nun müssen wir abwarten, dass wichtige Bedingungen erfüllt werden,
damit der Vertrag wirksam wird“, sagt Insolvenzverwalter Prof. Dr. Martin
Hörmann. Zu den wesentlichen Bedingungen zählen u.a. die Zustimmung des
Gläubigerausschusses, die Gründung einer Transfergesellschaft und die
Genehmigung von Kurzarbeit durch die Agentur für Arbeit.
Arbeit für rund 410 Beschäftigte durch Neue ALNO
Der Investor RiverRock will nun entschlossen die
Voraussetzungen schaffen, um den stillgelegten Geschäftsbetrieb wieder zügig
aufzunehmen. Nachdem am 24.11.2017 der letzte verbliebene Interessent
abgesprungen war, war Insolvenzverwalter Hörmann gezwungen, die
Betriebsstilllegung einzuleiten. Der Beschluss über die Einstellung des
Geschäftsbetriebs der ALNO AG bleibt aufrechterhalten, bis alle Bedingungen aus
dem Kaufvertrag erfüllt sind und der Vertrag vollzogen wird. Demnächst werden
die Maßnahmen zum Anlaufen der Geschäftstätigkeit und anschließend zum Start
der Produktion der neuen Gesellschaft mit dem Namen ‚Neue ALNO GmbH’
angeschoben. Wenn die Produktion künftig wieder anläuft, sollen rund 410
Beschäftigte, davon 34 Azubis für die Neue ALNO arbeiten.
Kurzarbeitergeld durch die Arbeitsagentur
In der Übergangsphase wird die Neue ALNO für die Mitarbeiter
umgehend Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit beantragen. Die Gewährung
des Kurzarbeitergeldes durch die Agentur für Arbeit ist eine der Bedingungen im
Kaufvertrag.
Gründung einer Transfergesellschaft
Mitarbeiter, die nicht von der Neuen ALNO übernommen werden
können, sollen in eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft
wechseln. Ziel der Transfergesellschaft ist es, die Mitarbeiter durch
Qualifizierungsmaßnahmen in neue Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln.
Mitarbeiter der Transfergesellschaft gelten nicht als arbeitslos und sollen dem
jeweiligen Mitarbeiter eine Perspektive zur Rückkehr in eine neue Arbeit geben.
Die Gründung einer Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft ist eine
Bedingung für die Wirksamkeit des Kaufvertrages.
Liste der beteiligten Anwälte:
anchor
Rechtsanwälte (Verkäuferseite)
Prof. Dr. Martin Hörmann, Insolvenzverwalter, anchor Stuttgart
Tobias Wahl, federführend, Corporate / M&A, anchor Mannheim
Dr. Christof Schiller, Corporate / M&A, anchor Mannheim
Dr. Martin Göbel, Gesellschaftsrecht, anchor Mannheim
Silvio Höfer, Arbeitsrecht, anchor Hannover
Lars Hinkel, Arbeitsrecht, anchor Düsseldorf
Markus Koch, Arbeitsrecht, anchor Mannheim
Dr. Michael Flitsch, Insolvenzrecht, anchor Mannheim
Alexander Reus, Insolvenzrecht, anchor München
Thomas Rieger, Insolvenzrecht, anchor Stuttgart
Vincenz von Braun, Insolvenzrecht, anchor München
Taylor
Wessing (Erwerberseite)
Dr. Hendrik Boss (Restrukturierung München, Federführung)
Rupprecht von Weichs zur Wenne (Restrukturierung München)
Tim Abendschein ((Restrukturierung München)
Dr. Marc Andre Gimmy (Arbeitsrecht München)
Anna Maria Fischer (Arbeitsrecht München)
Dr. Bert Kimpel (Steuerrecht Düsseldorf)
Prof. Dr. Jens Escher (Steuerrecht
Düsseldorf)
Ulf Gosejacob (Finance Frankfurt)
Dr. Verena Ahmann (IP-Recht München)
Dr. Jan Philipp Rektorschek (Patentrecht München).
Über anchor Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbH
Die auf Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung spezialisierte Kanzlei anchor Rechtsanwälte ist mit mehr als 100 Mitarbeitern an den zehn Standorten Augsburg, Braunschweig, Düsseldorf, Hannover, Hildesheim, Mannheim, München, Weilheim, Stuttgart und Ulm tätig. Prof. Dr. Martin Hörmann ist Partner der Sozietät und überwiegend als Insolvenzverwalter, Sachwalter und in der Eigenverwaltung tätig. Die Kanzlei hat in der Vergangenheit zahlreiche größere Betriebe in der Insolvenz begleitet und saniert.
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