02.03.2017 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Anmeldung der Forderungen aus der 3W Power S.A. Anleihe 2014/2019

Insolvenz - Schutzschirmverfahren der AEG Power Solutions GmbH

Anmeldung der Forderungen aus der Garantie für die von der 3W Power S.A. emittierten Anleihe 2014/2019 - - Eröffnung des Verfahrens und Berichtstermin


 

 

Das Amtsgericht Arnsberg hat mit Beschluss vom 1. Februar 2017 planmäßig das Insolvenzverfahren für das Vermögen der AEG Power Solutions GmbH eröffnet und gleichzeitig die Eigenverwaltung angeordnet. Die im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse gelistete 3W Power S.A. mit Sitz in Luxemburg (ISIN LU1072910919 / WKN A114Z9 - die "Emittentin") hatte bekanntgegeben, dass ihre defizitäre Tochtergesellschaft AEG Power Solutions GmbH mit Sitz in Warstein-Belecke, Deutschland, am 22. November 2016 einen Antrag auf Durchführung eines Schutzschirmverfahrens gestellt hat. Diesem Antrag wurde vom zuständigen Amtsgericht Arnsberg am 22. November 2016 stattgegeben.

Nunmehr wurde das Insolvenzverfahren planmäßig eröffnet. Als Sachwalter wurde Dr. Rainer Eckert von der Kanzlei Eckert Rechtsanwälte vom Gericht bestätigt.

 

Die AEG Power Solutions GmbH garantiert die Rückzahlung der von der 3W Power S.A. emittierten Anleihe 2014/2019 (ISIN DE000A1ZJZB9 / WKN A1ZJZB - die "Anleihe 2014/2019") im Rahmen einer Garantie vom 29. Juli 2014 (die "Garantie"). In den Anleihebedingungen der Anleihe 2014/2019 (die "Anleihebedingungen") wurde die TEAM Treuhand GmbH zum Gemeinsamen Vertreter für die Anleihegläubiger bestellt (der "Gemeinsame Vertreter"). Das Amtsgericht Arnsberg hat die TEAM Treuhand GmbH daher für die Anleihegläubiger in den Gläubigerausschuss für die AEG Power Solutions GmbH berufen.

 

Vor dem Hintergrund des Schutzschirmverfahrens bei der AEG Power Solutions GmbH haben die Anleihegläubiger der Anleihe 2014/2019 (die "Anleihegläubiger") in der Gläubigerversammlung vom 5. Januar 2017 bestimmte Änderung der Zins- und Kündigungsregelungen sowie der Verpflichtungen der Emittentin in Bezug auf Finanzverbindlichkeiten, Garantien und Transaktionssicherheiten sowie sonstige Kündigungsverzichte, Ermächtigungen des gemeinsamen Vertreters und die Zustimmung zur Änderung von Sicherheitenverträgen, Garantien und von dem Sicherheitentreuhandvertrag und/oder den Abschluss einer Intercreditor- Vereinbarung beschlossen. Auf die von der 3W Power S.A. am 11. Januar 2017 im Bundesanzeiger bekannt gemachten

Beschlussfassungen der zweiten Anleihegläubigerversammlung vom 5. Januar 2017 wird Bezug genommen.

 

Anmeldung der Forderungen aus der Garantie der AEG Power Solutions GmbH

Die TEAM Treuhand GmbH hat als Gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger die Forderungen der Anleihegläubiger aus der von der AEG Power Solutions GmbH ausgereichten Garantie zur Absicherung der Anleihe 2014/2019 im Rahmen einer sogenannten Globalanmeldung zur Insolvenztabelle angemeldet und zwar in Höhe des Nominalbetrags der Anleihe 2014/2019 und der Zinsen seit dem 29. August 2016 (einschließlich).

 

Gemäß § 19 Buchstabe g) der Anleihebedingungen gelten die Regelungen der §§ 5 bis 21 SchVG für die Garanten, zu denen auch die AEG Power Solutions GmbH gehört, in Bezug auf die von diesen gewährten Garantien entsprechend. Eine entsprechende Regelung wurde auch in die von der AEG Power Solutions GmbH ausgereichte Garantie aufgenommen.

Damit ist die TEAM Treuhand GmbH als Gemeinsamer Vertreter gemäß §§19 Abs. 3, 22 SchVG allein berechtigt und verpflichtet, die Rechte der Anleihegläubiger aus der von der AEG Power Solutions GmbH ausgereichten Garantie zur Absicherung der Anleihe 2014/2019 geltend zu machen.

 

Anleihegläubiger müssen und dürfen Forderungen aus der Garantie nicht zur Insolvenztabelle anmelden. Aufgrund der bereits wirksam erfolgten Anmeldung durch die TEAM Treuhand GmbH als Gemeinsamer Vertreter wird der Insolvenzverwalter zusätzliche, individuelle Anmeldungen durch einzelne Anleihegläubiger bestreiten.

 

Teilnahme am Berichtstermin am 16. März 2017

Das Amtsgericht Arnsberg hat mit Beschluss vom 1. Februar 2017 zudem einen Termin zur Gläubigerversammlung auf den 16. März 2017 um 11:00 Uhr vor dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstraße 4, 59821 Arnsberg (Erdgeschoss, Sitzungssaal 325) festgelegt. An diesem Termin wird auf der Grundlage eines Berichts der AEG Power Solutions GmbH als Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen werden. Die Team Treuhand GmbH als Gemeinsamer Vertreter wird an diesem Termin teilnehmen und gemäß § 19 Abs. 3 SchVG die Rechte der Anleihegläubiger in diesem Termin wahrnehmen. Die Team Treuhand GmbH wird die Anleihegläubiger anschließend über den Berichtstermin informieren.

 

Auf Betreiben der Team Treuhand GmbH räumt das Insolvenzgericht interessierten Anleihegläubigern ein Gastrecht im Berichtstermin ein, sodass Anleihegläubiger am Berichtstermin ebenfalls teilnehmen können, ohne allerdings rede- und stimmberechtigt zu sein. Hierfür ist erforderlich, dass sich die Anleihegläubiger, die am Berichtstermin teilnehmen möchten, eine Woche vor dem Berichtstermin per E-Mail bei der Team Treuhand GmbH (tth-3wpower@noerr.com) formlos anzumelden, damit die Teilnahme dem Insolvenzgericht vorab mitgeteilt werden kann. Die Berechtigung zur Teilnahme am Berichtstermin ist nur nach vorherigen Anmeldung möglich. Interessierte Anleihegläubiger müssen sich zudem am Tag des Termins mit einer aktuellen Depotbescheinigung sowie einem gültigen Legitimationspapier vor Ort registrieren.

 

Die TEAM Treuhand GmbH steht weiterhin in intensiven Gesprächen mit allen Beteiligten und wird die Sanierungsbemühungen im Interesse der Anleihegläubiger kritisch prüfen und begleiten.

 



Disclaimer
Das vorliegende Dokument dient ausschließlich der Information der Anleihegläubiger der EUR 50 Mio. Anleihe der 3W Power S.A.,Luxemburg.

Angaben über das operative Geschäft, die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der 3W Power S.A. und ihrer Beteiligungsgesellschaften sowie über die Restrukturierung der AEG Power Solutions GmbH sind vom gemeinsamen Vertreter nicht auf ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit hin überprüft worden. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird vom gemeinsamen Vertreter nicht übernommen. Soweit dieses Dokument Angaben zum wirtschaftlichen Ausblick enthält, übernimmt dieser für den tatsächlichen Eintritt keine Haftung.

Die Haftung des gemeinsamen Vertreters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungssumme für grobe Fahrlässigkeit ist summenmäßig auf das Zehnfache seiner jährlichen Vergütung begrenzt.

Den Anleihegläubigern wird empfohlen, sich selbst umfassend zu informieren und bei Bedarf rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Rat einzuholen.


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