Appelrath Cüpper schlägt Sanierungsweg durch Eigenverwaltungsverfahren ein
Die schwerwiegenden Folgen der Corona-Krise sollen durch ein gestärktes Sanierungskonzept, das mit Buchalik Brömmekamp erstellt wird, überwunden werden
Die Appelrath Cüpper GmbH will sich durch eine Insolvenz in Eigenverwaltung sanieren und damit wieder wettbewerbsfähig am Markt aufstellen. Das Amtsgericht Köln hat am 07. April 2020 einem entsprechenden Antrag des im Jahr 1882 gegründeten Traditionsunternehmens zugestimmt und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet.
„Nachdem wir mit einem außergewöhnlich guten Januar und Februar ins Jahr 2020 gestartet sind, hat uns die Corona-Pandemie in eine schwere Krise geführt. Aufgrund der behördlichen Schließungen aller 16 Filialen ist unser Umsatz nahezu komplett eingebrochen. Zwar war die Situation auch vor Corona nicht einfach. Aufgrund diverser Restrukturierungsmaßnahmen befanden wir uns aber auf einem guten Weg. Leider hat Corona dann schlagartig alles verändert. Unser Online-Shop ist weiterhin für unsere Kunden verfügbar“, erklärt Lothar Schäfer, CEO.
Heinrich Ollendiek, CFO, ergänzt: „Wir verfolgen das Ziel, unser Unternehmen erfolgreich durch die Corona-Krise zu führen und es nachhaltig zu sanieren. Leider haben wir trotz eines Antrags keinen Zugriff auf KfW-Darlehen erhalten, so dass wir nur noch die Option hatten, eine Insolvenz in Eigenverwaltung anzustreben. Diese bietet uns aber auch erhebliche Chancen, so dass wir dennoch zuversichtlich in die Zukunft blicken.“
Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau von der internationalen Anwaltssozietät White & Case wurde zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Appelrath Cüpper wird zudem von der Wirtschaftskanzlei und Unternehmensberatung Buchalik Brömmekamp aus Düsseldorf begleitet, mit deren Unterstützung in den nächsten Wochen ein Sanierungskonzept erarbeitet wird. Dieses Konzept mündet später in einem Insolvenzplan, in dem die Entschuldung und Fortführung des Unternehmens aufgezeigt wird. Dem Plan müssen zunächst die Gläubiger zustimmen. Abschließend muss er vom Amtsgericht Köln bestätigt werden.
„Die Eigenverwaltung ist der richtige Weg für das Unternehmen, da sie die Möglichkeit einer nachhaltigen Sanierung und Neuausrichtung bietet und im Interesse aller Beteiligten schnell und erfolgreich umzusetzen ist. Wir gehen davon aus, dass das Verfahren bis Ende dieses Jahres abgeschlossen ist“, erklärt Sanierungsexperte Dr. Jasper Stahlschmidt aus dem Hause Buchalik Brömmekamp, der für die Dauer des Verfahrens die Geschäftsführung vor Ort als Generalbevollmächtigter unterstützen wird.
Mit dem Verfahren nutzt das Unternehmen eine Chance, die der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen – kurz ESUG - vor acht Jahren geschaffen hat. Durch die Eigenverwaltung können sich Unternehmen in schwierigen Situationen wieder neu aufstellen. Die Unternehmensleitung bleibt in der Eigenverwaltung weiterhin im Amt und wird die Sanierung unter Aufsicht des Gerichts und des Sachwalters selbstständig durchführen.
Appelrath Cüpper vertreibt als Einzelhändler der Bekleidungsbranche deutschlandweit hochwertige Bekleidung, Taschen, Accessoires und Schuhe für Damen. Während der Dauer des Verfahrens läuft der Verkauf im Online-Shop unvermindert weiter, die Filialen bleiben aufgrund der Corona-Pandemie jedoch zunächst mindestens bis zum 20. April 2020 geschlossen.
Das Unternehmen erwirtschaftet einen Jahresumsatz von rund 110 Millionen Euro und beschäftigt insgesamt rund 1000 Mitarbeiter. Diese wurden über die aktuelle Entwicklung informiert. Löhne und Gehälter sind in den ersten drei Monaten des Verfahrens über das Insolvenzgeld der Agentur für Arbeit abgesichert.
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