23.01.2014 - Kategorie "Insolvenzgeschehen allgemein"

Aus „Ott Gerloff“ wird „Gerloff Liebler Rechtsanwälte“

Dr. iur.Christian Gerloff und Dr. iur. Marco Liebler (v.l.)

Abschluss eines mehrjährigen Generationswechsels: Mit der zum 1. Januar 2014 erfolgten Umbenennung von „Ott Gerloff Rechtsanwälte“ in „Gerloff Liebler Rechtsanwälte“ beginnt für die renommierte Münchner Rechtsanwaltskanzlei eine neue Phase in ihrer mehr als 30-jährigen Geschichte.


Die Kernkompetenzen der mehr als 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich indes nicht ändern: Auch der Name Gerloff Liebler steht für höchstes Know-how und umfassende Dienstleistungen auf den Gebieten Insolvenzverwaltung inklusive Insolvenzplan und Eigenverwaltung, Unternehmenssanierungen und –nachfolgen sowie in angrenzenden Rechtsbereichen.


Dr. iur. Wolfgang Ott (65), der die Kanzlei 1982 gegründet und zu einer der führenden Insolvenzkanzleien im süddeutschen Raum aufgebaut hatte, hat sich zum Jahreswechsel aus dem operativen Geschäft zurückgezogen. Die Stabübergabe war bereits 2010 mit der Umfirmierung von „Ott & Kollegen“ in „Ott Gerloff Rechtsanwälte“ eingeleitet worden und findet nun ihren Abschluss. Geführt wird die Kanzlei künftig von Dr. iur.Christian Gerloff (45) und Dr. iur. Marco Liebler (49). Der beiden Fachanwälte gehören bereits seit dem Jahr 2000 zum Team.


Zu den herausragenden Insolvenzverfahren, die die Kanzlei in den vergangenen Jahren erfolgreich abgewickelt hat, zählten unter anderem der Luxusmodehersteller ESCADA AG, das Medienunternehmen Kinowelt Medien AG, der Automobilzulieferer Angell-Demmel AG, die Klinikkette Sanitas-Gruppe, die Münchner Immobilie Schrannenhalle GmbH & Co. KG sowie als Bauträger die Münchner Infraplan-Gruppe.


Dr. Christian Gerloff: „Der Generationswechsel in unserer Kanzlei erfolgt in einer Zeit, in der sich das deutsche Insolvenzsystem in einem grundlegenden Wandel befindet. Wir haben in der Vergangenheit stets dafür plädiert, bei allen Reformbestrebungen hin zur Sanierung von Unternehmen den Hauptzweck einer Insolvenz – die bestmögliche Gläubigerbefriedigung – nie aus den Augen zu verlieren. Diesem Grundsatz werden wir uns bei Gerloff Liebler auch künftig verpflichtet fühlen.“




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