11.10.2019 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Ausschuss sieht keine Ministeriumsfehler im Fall Eventus

Keine Entschädigung für Anleger der insolventen Wohnbaugenossenschaft Eventus

Im Fall der insolventen Wohnbaugenossenschaft Eventus hat das Wirtschaftsministerium nach Ansicht des Petitionsausschusses keine Fehler gemacht.


Deshalb gebe es keinen Anspruch auf Staatshaftung für die geschädigten Anleger, wie der Ausschuss des Landtags am Donnerstag in Stuttgart mitteilte.   Die Wohnbaugenossenschaft hatte im Herb

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