19.03.2020 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Auswirkungen von Covid-19: Erweiterte Stellungnahme der TMA

Corona: Aussetzung der Insovlenzantragspflicht geplant

Erweiterte Stellungnahme der TMA zur Ankündigung des BMJV zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zu staatlichen Finanzierungsprogrammen


Um die Auswirkungen der Ausbreitung von Covid-19 auf die Realwirtschaft zu begrenzen, hat die Bundesregierung ein Schutzschild für Unternehmen in der Krise vorgestellt, das neben Kurzarbeitergeld und Steuerstundungen einen unbegrenzten Kreditrahmen durch die KfW vorsieht. Zudem wurden in der Pressemitteilung vom 16. März 2020 Maßnahmen zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht angekündigt.

 

Die Gesellschaft für Restrukturierung – TMA Deutschland e.V. (TMA) begrüßt dieses Maßnahmenpakt ausdrücklich. Sie befürchtet allerdings, dass es mit Blick auf die Dynamik der Situation nicht ausreichen wird (vgl. Pressemitteilung der TMA vom 13. März 2020). Die Restrukturierungexperten fordern daher weitere kurzfristig umsetzbare Maßnahmen, die Unternehmen das wirtschaftliche Überleben ermöglichen und die Unternehmensleiter keinen für diese nicht hinnehmbaren Risiken aussetzen. Im Einzelnen sollte der Gesetzgeber nach Ansicht der TMA folgende Punkte aktiv angehen:

 -   Konsequente Umsetzung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

  -  Begrenzung der Finanzierer-Haftung für Brückendarlehen

 -   Erleichterung der Gesellschafter- und Bankfinanzierung in der Krise

  - Beschleunigte und praxisgerechte Umsetzung der EU-Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen           (EU 2019/1023)

  - Staatliche Finanzierungsprogramme sind auszuweiten und zu vereinfachen


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