19.03.2020 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Heuking berät ARWE Group bei Sanierung in Eigenverwaltung

Der Geschäftsbetrieb der insolventen ARWE wird uneingeschränkt fortgeführt

Mehrere Gesellschaften der ARWE Group haben am 16. März 2020 Insolvenzantrag gestellt.


Das Amtsgericht Augsburg ordnete am 17. März 2020 antragsgemäß vorläufige Eigenverwaltung für die ARWE Holding GmbH, die arwe Automotive Service GmbH, die arwe CarRental Service GmbH und die arwe Mobility Service GmbH an und bestellte Rechtsanwalt Dr. Paul Abel, anchor Rechtsanwälte zum vorläufigen Sachwalter. Dr. Stefan Proske, Rechtsanwalt und Partner bei Heuking Kühn Lüer Wojtek, berät die ARWE Group bei Insolvenzantragstellung und in der Eigenverwaltung.

 

Betreffend die CAR24 GmbH sowie die europäischen Tochtergesellschaften der ARWE Group sind keine Insolvenzanträge gestellt.

 

ARWE zählt seit 45 Jahren zu den führenden Dienstleistungsunternehmen in der professionellen Fahrzeugaufbereitung, -pflege und -logistik. Mit über 4.000 Mitarbeitern an über 500 Standorten in Europa erbringt das Unternehmen seine Serviceleistungen. ARWE verarbeitet pro Jahr über drei Millionen Fahrzeuge und führt über 300.000 Fahrzeugaufbereitungen durch.

 

Die sich seit längerem abzeichnende schwierige wirtschaftliche Lage in den Kernmärkten des Unternehmens hat jetzt durch die Auswirkungen des Corona-Virus Dimensionen angenommen, welche eine Fortführung der Geschäfte auf einer soliden finanziellen Basis nicht mehr ermöglichen. Der Geschäftsbetrieb von ARWE wird indes uneingeschränkt fortgeführt. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sind durch das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit jedenfalls bis Ende April 2020 gesichert.

 

Berater ARWE Group

Heuking Kühn Lüer Wojtek:

Dr. Stefan Proske (Restrukturierung, Federführung), Berlin

Dr. Daniel Becker, LL.M. (University of Stellenbosch) (Restrukturierung), Berlin

 

Restrukturierungspartner RSP GmbH & Co. KG

Dr. Stefan Weniger


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