18.01.2019 - Kategorie "Insolvenzverfahren"
Automobilzulieferer RÄUCHLE: Geschäftsbetrieb stabilisiert
Investorenlösung in Vorbereitung
Am 06.12.2018 musste der Dietenheimer Präzisionsteilehersteller Räuchle GmbH + Co. KG Insolvenzantrag stellen. Das Amtsgericht Ulm ordnete am selben Tag die vorläufige Eigenverwaltung an und bestellte den Fachanwalt für Insolvenzrecht Dr. Matthias Hofmann von der Kanzlei Pohlmann Hofmann zum vorläufigen Sachwalter.
Ein mehrköpfiges Team der Kanzlei SGP Schneider Geiwitz um Christian Plail berät das Unternehmen im Rahmen der Sanierung in Eigenverwaltung. RÄUCHLE kann nunmehr erste Erfolge auf dem Weg zu einer nachhaltigen Sanierung vermelden: So ist das Unternehmen operativ stabilisiert, die Münchner Finanzholding DUBAG steht als künftige Gesellschafterin zur Verfolgung einer Sanierungslösung zur Verfügung und weitere Investoren haben ebenfalls Interesse angemeldet.
Die Geschäftsführung der Räuchle GmbH + Co. KG hatte am 06.12.2018 Insolvenzantrag für das Unternehmen stellen müssen. Der auf eine mehr als 100-jährige Unternehmensgeschichte zurückblickende Mittelständler RÄUCHLE stellt Präzisionsteile aus Stahl und Aluminium für die Automobilindustrie her. Das Unternehmen beschäftigt an seinem Standort in Dietenheim bei Ulm rund 350 Mitarbeiter und konnte in den vergangenen Jahren Umsätze in einer Größenordnung von jährlich rund EUR 50,0 Mio. erzielen.
Die bisherigen Gesellschafter des Unternehmens hatten im Laufe des Jahres 2018 mit dem Ziel einer langfristigen Nachfolgelösung einen Investor gesucht und befanden sich mit der Münchener Finanzholding DUBAG in finalen Verhandlungen.
Indes kam es zuletzt im Herbst 2018 zu Liquiditätsschwierigkeiten, die den Geschäftsführer Willi Gaule schließlich zur Stellung eines Insolvenzantrags für RÄUCHLE veranlassten. Zugleich beantragte das von der Kanzlei SGP Schneider Geiwitz beratene Unternehmen die Eigenverwaltung, um das Unternehmen mit der Investorin DUBAG im Hintergrund zu sanieren. Das zuständige Amtsgericht Ulm ordnete noch am 06.12.2018 die vorläufige Eigenverwaltung an und bestellte den Fachanwalt für Insolvenzrecht Dr. Matthias Hofmann, Sozius der im süddeutschen Raum tätigen Kanzlei Pohlmann Hofmann, zum vorläufigen Sachwalter.
Das Team der Sanierungsberater von SGP Schneider Geiwitz um Christian Plail konnte nach der Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung in enger Abstimmung mit dem vorläufigen Sachwalter das Unternehmen stabilisieren, so dass RÄUCHLE weiterhin sämtlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Kunden nachkommen konnte. Insbesondere konnten die Gehaltszahlungen an die gut 350 Mitarbeiter über eine Insolvenzgeldvorfinanzierung sichergestellt werden. Auch konnte das Unternehmen den weitgehend reibungslosen operativen Geschäftsbetrieb über einen Massekredit gewährleisten.
Parallel hierzu fanden weitere Gespräche mit der Investorin DUBAG statt, die trotz der Insolvenz an einer Zukunftslösung für RÄUCHLE interessiert ist und hierzu bereits erste Hürden genommen hat. RÄUCHLE und der vorläufige Sachwalter Hofmann konnten sich inzwischen mit der DUBAG auf das weitere gemeinsame Vorgehen einigen. Parallel hierzu hatten sich weitere Interessenten gemeldet, die ebenfalls ihre Konzepte für eine Zukunft des Unternehmens präsentieren wollen. Der vorläufige Gläubigerausschuss hat sich nunmehr für eine Verfolgung sämtlicher Alternativen ausgesprochen, um in den kommenden Wochen noch alle Möglichkeiten offenzuhalten und im Ergebnis die beste Lösung für Gläubiger, Mitarbeiter und Kunden finden zu können. Hierzu wurde nunmehr ein Investorenprozess eingeleitet, in dessen Rahmen weitere Investoren die Möglichkeit haben sollen, ihre Konzepte vorzustellen. Die Mitarbeiter wurden im Rahmen einer Betriebsversammlung über den aktuellen Sachstand und die guten Zukunftsaussichten informiert.
„Die Situation für die Mitarbeiter, Gläubiger und Geschäftspartner von RÄUCHLE könnte kaum komfortabler sein“, so der Sanierungsexperte Christian Plail von der Kanzlei SGP Schneider Geiwitz. „Mit der DUBAG haben die Gesellschafter bereits im Vorfeld der Insolvenzsituation einen Partner für die Zukunft von RÄUCHLE gefunden, der auch aktuell mit einer klaren Strategie bereit steht.“
Auch der vorläufige Sachwalter Dr. Hofmann zeigt sich positiv: „Mit der DUBAG gibt es bereits einen Investor als neuen RÄUCHLE-Gesellschafter. Das ist für alle Beteiligten eine äußerst positive Ausgangssituation. Dass wir im Interesse einer bestmöglichen Lösung auch Gespräche mit weiteren Interessenten führen können, verringert zudem etwaige Risiken aus einer Ein-Investoren-Strategie.“ Hofmann ist insoweit weiterhin davon überzeugt, dass das Dietenheimer Unternehmen auch künftig noch seinen Platz im Markt haben wird. „Ziel ist es, die Gespräche sehr straff zu führen, um so innerhalb der kommenden zwei bis drei Monate sehr schnell zu einem für Mitarbeiter, Kunden und Gläubiger von RÄUCHLE bestmöglichen Ergebnis zu gelangen.“
Über RÄUCHLE:
Das
Unternehmen Räuchle GmbH + Co. KG mit Sitz in Dietenheim wurde im Jahre
1902 gegründet. Als Zulieferer für die Automobilindustrie mit
einbaufertigen Präzisionsteilen aus Stahl und Aluminium hat sich das
Familienunternehmen zu einem bedeutenden Partner dieser Branche
entwickelt. Zum Kundenkreis gehören sowohl Automobilhersteller als auch
Komponentenhersteller. Jährlich werden mehr als 150 Mio. Teile
hergestellt und finden in beinahe allen Fahrzeugen im Bereich Fahrwerk,
Motor und Lenkung Verwendung.
Über SGP Schneider Geiwitz:
SGP
Schneider Geiwitz unterstützt seit mehr als 40 Jahren Unternehmen. Mit
rund 280 Mitarbeitern ist die Kanzlei neben dem Hauptsitz in Neu-Ulm an
17 weiteren Standorten vertreten. Mit den Sparten
Wirtschaftsprüfung,
Steuer- und Rechtsberatung, Corporate Finance, Immobilienverwaltung
sowie Restrukturierung deckt das Unternehmen ein umfassendes
Leistungsangebot für Unternehmen ab.
Über Pohlmann Hofmann Insolvenzverwalter Rechtsanwälte:
Pohlmann
Hofmann Insolvenzverwalter Rechtsanwälte gehören mit über 50
Mitarbeitern, hiervon 19 Berufsträgern, und Büros in München, Augsburg
und Ulm zu den führenden insolvenzrechtlichen Kanzleien im süddeutschen
Raum. Rolf G. Pohlmann, Dr. Matthias Hofmann, Dr. Björn Hellfeld und
Karen Buve sind im Schwerpunkt als Insolvenzverwalter und
Insolvenzgutachter sowie bei angeordneter Eigenverwaltung als Sachwalter
tätig. Zudem berät die Kanzlei in geeigneten Fällen insolvente
Unternehmen, Investoren, Gläubiger und andere Beteiligte von
Insolvenzverfahren. Schwerpunkte der Tätigkeit der Kanzlei bilden
Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen in Insolvenzverfahren, die
Begleitung von Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren, die
Abwicklung und Begleitung von Insolvenzverfahren mit komplexen
Rechtsproblemen sowie von Kriminal- und Konfliktinsolvenzen.
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