13.12.2018 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Automobilzulieferer Wielpütz nutzt Eigenverwaltungsverfahren zur Sanierung

Automobilzulieferer Wielpütz beantragt Insolvenz in Eigenverwaltung

Auftragsrückgang durch Automobilabsatzkrise belastet Automotive-Dienstleister


Die Gebr. Wielpütz GmbH & Co. KG (im Folgenden ‚Wielpütz‘) mit Sitz in Hilden hat beim Amtsgericht Düsseldorf einen Antrag auf ein gerichtliches Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung gestellt. Damit nutzt der Automobilzulieferer die Chancen einer nachhaltigen Sanierung. Einen guten Namen hat sich der Automotive-Zulieferer - mit zwei Standorten in Hilden und einem Standort in Haan - in der Herstellung und im Vertrieb von Produkten aus Metall, Kunststoffen aller Art und sonstigen Werkstoffen für die Fahrzeugindustrie gemacht.

 

Erfolgsaussichten für Sanierung
Das Gericht hat mit Beschluss vom 12.12.2018 dem Antrag stattgegeben und Herrn Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis von der Kanzlei Antoniadis & Ure Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Er wird als ‚verlängerter Arm’ des Gerichts das Sanierungsverfahren und die drei Geschäftsführer Hans Schultes Volker Schlegel und Armin Hartmann im Interesse der Gläubiger begleiten. Beim Eigenverwaltungsverfahren bleibt die Geschäftsführung im Amt und ist auch weiterhin uneingeschränkt weisungsbefugt. Die Geschäftsleitung wird von dem Sanierungsexperten und Generalbevollmächtigen Rechtsanwalt Dr. Jens M. Schmidt von der Kanzlei Runkel Schneider Weber Rechtsanwälte während der Restrukturierung beraten. Desweiteren unterstützt Holger Hahn von der Unternehmensberatung hahn,consultants gmbh die Geschäftsführung in allen betriebswirtschaftlichen Fragen und bei der Erstellung des Sanierungskonzeptes.

 

Uneingeschränkte Fortführung des Geschäftsbetriebs
„Unser oberstes Ziel ist es, die Wielpütz-Gruppe im harten Wettbewerb langfristig stabil und wettbewerbsfähig aufzustellen sowie möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten“, betont Hans Schultes, geschäftsführender Gesellschafter des Automobilzulieferers. Der Geschäftsbetrieb läuft an allen drei Standorten uneingeschränkt und im vollen Umfang weiter. Die Mitarbeiter/innen sind auf einer Betriebsversammlung über das Verfahren und die weiteren Schritte informiert worden. Alle Löhne und Gehälter der insgesamt 850 Mitarbeiter sind durch das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit bis Ende Februar 2019 gesichert. Ab Anfang März 2019 wird das Unternehmen mit der Umsetzung des Sanierungskonzeptes die Lohn- und Gehaltszahlungen wieder aus eigenen Mitteln aufnehmen.

 

Automobilzulieferer im Umbruch
Der Automobilmarkt befindet sich im Umbruch und der Verbrennungsmotor steht wegen der Emissionen in der Kritik. Die seit Herbst 2017 geltenden WLTP-Standards (Worldwide Harmonised Light-Duty Vehicles Test Procedure) zur Bestimmung des Kraftstoffverbrauchs und der Abgassemissionen haben zu Veränderungen im Markt geführt, die sich auch auf Automobilzulieferer wie Wielpütz auswirken. Die verzögerte Marktzulassung von neuen Motoren verursachte erhebliche kurzfristige Umsatzverschiebungen. Diese wiederum haben bei Wielpütz zu einem Liquiditätsengpass geführt. Zudem fand ab 2014 eine strukturelle Verschiebung bei der Herstellung von Teilen statt, die manuell und daher lohnintensiv gefertigt werden mussten. Die aus Wettbewerbsgründen notwendige Ergänzung der deutschen Standorte durch ein Werk im Ausland mit niedrigerem Lohnniveau wurde erst vor kurzem angegangen.

 

„Ich bin zuversichtlich, dass Wielpütz eine Perspektive hat. Der Zulieferer verfügt über ein hohes Know-how, qualitativ hochwertige und nachgefragte Dienstleistungen, motivierte und eingespielte Teams, einen für die Zukunft verfügbaren Auslandsstandort sowie über hervorragende langjährige Kundenbeziehungen zu namhaften Automobilherstellern in ganz Europa“, sagt der vorläufige Sachwalter Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis.

 

Sanierungsplan für Zukunftssicherung
In den kommenden Wochen wird die Geschäftsleitung mit Unterstützung von Rechtsanwalt Dr. Schmidt  und in Abstimmung mit dem vorläufigen Sachwalter einen Sanierungsplan erarbeiten und umsetzen. „Diesen Sanierungsplan werden wir im Laufe des Verfahrens dem Gericht und den Gläubigern präsentieren und zur Abstimmung vorlegen. Wird dem Sanierungsplan zugestimmt, dann kann Wielpütz das Verfahren zügig beenden und in eine neue Zukunft starten“, sagt Rechtsanwalt Dr. Jens M. Schmidt.

 

 

 

Über Gebr. Wielpütz GmbH & Co. KG

Die Gebrüder Wielpütz GmbH & Co. KG findet ihren Ursprung im Jahr 1900, als das Unternehmen in Solingen gegründet wurde. Seit über 80 Jahren ist das global agierende, unabhängige Familienunternehmen als Zulieferer verschiedener renommierter Automobilhersteller tätig. Das Unternehmen bietet an den Standorten in Hilden (Hauptsitz/ 2 Werke) und Haan (1 Werk) unterschiedliche Komponenten und Systeme für die verschiedenen Bereiche im und am Fahrzeug an. Von Ölmessstäben, über Leitungen für Öl und Wasser bis hin zu Karosserie- und Fahrwerkteilen, sämtliche Prozesse für die Herstellung zuverlässiger und robuster Bauteile werden in allen Produktionsschritten durch Wielpütz geplant und begleitet. Modernste Technologien, ein intelligenter Materialmix und das Know-how der hochqualifizierten Mitarbeiter/innen machen Wielpütz zu einem innovativen Begleiter der Automobilindustrie, der höchste Qualitätsansprüche erfüllt. Dafür stehen auch langfristige und vertrauensvolle Verbindungen zu den Kunden und Lieferanten.

 

Über Rechtsanwalt Dr. Jens M. Schmidt | Runkel Schneider Weber Rechtsanwälte
Dr. Jens M. Schmidt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Mediator, ist Partner der Sozietät Runkel Schneider Weber (RSW Rechtsanwälte). Die Wuppertaler Kanzlei besteht seit über 80 Jahren und ist schwerpunktmäßig auf dem Gebiet der Sanierungs- und Insolvenzberatung tätig. Neben dem Hauptsitz in Wuppertal ist RWS Rechtsanwälte auch mit Büros in Düsseldorf, Köln, Bonn, Remscheid, Solingen und Herne vertreten.
Rechtsanwalt Dr. Schmidt wird von den Gerichten regelmäßig als Insolvenzverwalter bestellt. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen - neben der Insolvenzverwaltung - auch die Sanierungsberatung und Vertretung von Unternehmen und Organen in der Krise und Restrukturierung. Darüber hinaus ist er Beiratsmitglied des VID, referiert regelmäßig zu Themen des Insolvenz- und Gesellschaftsrechts und ist Autor verschiedener Publikationen.

 

 

Über den vorläufigen Sachwalter Nikolaos Antoniadis | Kanzlei Antoniadis & Ure
Nikolaos Antoniadis ist Rechtsanwalt und Steuerberater. Er ist Gründungspartner der Kanzlei Antoniadis & Ure Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die auf die Insolvenzverwaltung spezialisiert ist. Die Kanzlei ist in Düsseldorf, Aachen, Duisburg, Mönchengladbach, Recklinghausen, Wuppertal sowie in Jena und Prag vertreten. Rechtsanwalt Antoniadis ist seit über 18 Jahren im Bereich der Unternehmenssanierung tätig, zunächst als Berater und seit 10 Jahren als Insolvenzverwalter. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrungen verfügt er über eine ausgewiesene Expertise bei der Sanierung in- und ausländischer Unternehmen. Er ist ferner als Insolvenzverwalter in der Tschechischen Republik tätig. Regelmäßig wird Herr Antoniadis von verschiedenen deutschen Gerichten als Insolvenzverwalter und Sachwalter bestellt und hat eine Vielzahl von Unternehmensinsolvenzen jeder Größe betreut.

 

 


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