Automobilzulieferer Wielpütz nutzt Eigenverwaltungsverfahren zur Sanierung
Auftragsrückgang durch Automobilabsatzkrise belastet Automotive-Dienstleister
Die Gebr. Wielpütz GmbH & Co. KG (im Folgenden ‚Wielpütz‘) mit Sitz in Hilden hat beim Amtsgericht Düsseldorf einen Antrag auf ein gerichtliches Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung gestellt. Damit nutzt der Automobilzulieferer die Chancen einer nachhaltigen Sanierung. Einen guten Namen hat sich der Automotive-Zulieferer - mit zwei Standorten in Hilden und einem Standort in Haan - in der Herstellung und im Vertrieb von Produkten aus Metall, Kunststoffen aller Art und sonstigen Werkstoffen für die Fahrzeugindustrie gemacht.
Erfolgsaussichten
für Sanierung
Das
Gericht hat mit Beschluss vom 12.12.2018 dem Antrag stattgegeben und Herrn
Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis von der Kanzlei Antoniadis & Ure
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Er wird als
‚verlängerter Arm’ des Gerichts das Sanierungsverfahren und die drei
Geschäftsführer Hans Schultes Volker Schlegel und Armin Hartmann im Interesse
der Gläubiger begleiten. Beim Eigenverwaltungsverfahren bleibt die
Geschäftsführung im Amt und ist auch weiterhin uneingeschränkt weisungsbefugt.
Die Geschäftsleitung wird von dem Sanierungsexperten und Generalbevollmächtigen
Rechtsanwalt Dr. Jens M. Schmidt von der Kanzlei Runkel Schneider Weber
Rechtsanwälte während der Restrukturierung beraten. Desweiteren unterstützt
Holger Hahn von der Unternehmensberatung hahn,consultants gmbh die
Geschäftsführung in allen betriebswirtschaftlichen Fragen und bei der
Erstellung des Sanierungskonzeptes.
Uneingeschränkte
Fortführung des Geschäftsbetriebs
„Unser oberstes Ziel ist es, die Wielpütz-Gruppe im harten Wettbewerb
langfristig stabil und wettbewerbsfähig aufzustellen sowie möglichst viele
Arbeitsplätze zu erhalten“, betont Hans Schultes, geschäftsführender
Gesellschafter des Automobilzulieferers. Der Geschäftsbetrieb läuft an allen
drei Standorten uneingeschränkt und im vollen Umfang weiter. Die
Mitarbeiter/innen sind auf einer Betriebsversammlung über das Verfahren und die
weiteren Schritte informiert worden. Alle Löhne und Gehälter der insgesamt 850
Mitarbeiter sind durch das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit bis Ende
Februar 2019 gesichert. Ab Anfang März 2019 wird das Unternehmen mit der
Umsetzung des Sanierungskonzeptes die Lohn- und Gehaltszahlungen wieder aus
eigenen Mitteln aufnehmen.
Automobilzulieferer
im Umbruch
Der Automobilmarkt befindet sich im Umbruch und der Verbrennungsmotor steht
wegen der Emissionen in der Kritik. Die seit Herbst 2017 geltenden
WLTP-Standards (Worldwide Harmonised Light-Duty Vehicles Test Procedure) zur
Bestimmung des Kraftstoffverbrauchs und der Abgassemissionen haben zu
Veränderungen im Markt geführt, die sich auch auf Automobilzulieferer wie
Wielpütz auswirken. Die verzögerte Marktzulassung von neuen Motoren verursachte
erhebliche kurzfristige Umsatzverschiebungen. Diese wiederum haben bei Wielpütz
zu einem Liquiditätsengpass geführt. Zudem fand ab 2014 eine strukturelle
Verschiebung bei der Herstellung von Teilen statt, die manuell und daher
lohnintensiv gefertigt werden mussten. Die aus Wettbewerbsgründen notwendige
Ergänzung der deutschen Standorte durch ein Werk im Ausland mit niedrigerem
Lohnniveau wurde erst vor kurzem angegangen.
„Ich bin zuversichtlich, dass Wielpütz eine Perspektive hat. Der Zulieferer verfügt über ein hohes Know-how, qualitativ hochwertige und nachgefragte Dienstleistungen, motivierte und eingespielte Teams, einen für die Zukunft verfügbaren Auslandsstandort sowie über hervorragende langjährige Kundenbeziehungen zu namhaften Automobilherstellern in ganz Europa“, sagt der vorläufige Sachwalter Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis.
Sanierungsplan
für Zukunftssicherung
In
den kommenden Wochen wird die Geschäftsleitung mit Unterstützung von
Rechtsanwalt Dr. Schmidt und in Abstimmung mit dem vorläufigen Sachwalter
einen Sanierungsplan erarbeiten und umsetzen. „Diesen Sanierungsplan werden wir
im Laufe des Verfahrens dem Gericht und den Gläubigern präsentieren und zur
Abstimmung vorlegen. Wird dem Sanierungsplan zugestimmt, dann kann Wielpütz das
Verfahren zügig beenden und in eine neue Zukunft starten“, sagt Rechtsanwalt
Dr. Jens M. Schmidt.
Über Gebr. Wielpütz GmbH & Co. KG
Die
Gebrüder Wielpütz GmbH & Co. KG findet ihren Ursprung im Jahr 1900, als das
Unternehmen in Solingen gegründet wurde. Seit über 80 Jahren ist das global
agierende, unabhängige Familienunternehmen als Zulieferer verschiedener
renommierter Automobilhersteller tätig. Das Unternehmen bietet an den
Standorten in Hilden (Hauptsitz/ 2 Werke) und Haan (1 Werk) unterschiedliche
Komponenten und Systeme für die verschiedenen Bereiche im und am Fahrzeug an.
Von Ölmessstäben, über Leitungen für Öl und Wasser bis hin zu Karosserie- und
Fahrwerkteilen, sämtliche Prozesse für die Herstellung zuverlässiger und
robuster Bauteile werden in allen Produktionsschritten durch Wielpütz geplant
und begleitet. Modernste Technologien, ein intelligenter Materialmix und das
Know-how der hochqualifizierten Mitarbeiter/innen machen Wielpütz zu einem
innovativen Begleiter der Automobilindustrie, der höchste Qualitätsansprüche
erfüllt. Dafür stehen auch langfristige und vertrauensvolle Verbindungen zu den
Kunden und Lieferanten.
Über
Rechtsanwalt Dr. Jens M. Schmidt | Runkel Schneider Weber Rechtsanwälte
Dr.
Jens M. Schmidt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für
Handels- und Gesellschaftsrecht und Mediator, ist Partner der Sozietät Runkel
Schneider Weber (RSW Rechtsanwälte). Die Wuppertaler Kanzlei besteht seit über
80 Jahren und ist schwerpunktmäßig auf dem Gebiet der Sanierungs- und
Insolvenzberatung tätig. Neben dem Hauptsitz in Wuppertal ist RWS Rechtsanwälte
auch mit Büros in Düsseldorf, Köln, Bonn, Remscheid, Solingen und Herne vertreten.
Rechtsanwalt Dr. Schmidt wird von den Gerichten regelmäßig als
Insolvenzverwalter bestellt. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen - neben
der Insolvenzverwaltung - auch die Sanierungsberatung und Vertretung von
Unternehmen und Organen in der Krise und Restrukturierung. Darüber hinaus ist
er Beiratsmitglied des VID, referiert regelmäßig zu Themen des Insolvenz- und
Gesellschaftsrechts und ist Autor verschiedener Publikationen.
Über
den vorläufigen Sachwalter Nikolaos Antoniadis | Kanzlei Antoniadis & Ure
Nikolaos
Antoniadis ist Rechtsanwalt und Steuerberater. Er ist Gründungspartner der
Kanzlei Antoniadis & Ure Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die auf die Insolvenzverwaltung
spezialisiert ist. Die Kanzlei ist in Düsseldorf, Aachen, Duisburg,
Mönchengladbach, Recklinghausen, Wuppertal sowie in Jena und Prag vertreten.
Rechtsanwalt Antoniadis ist seit über 18 Jahren im Bereich der
Unternehmenssanierung tätig, zunächst als Berater und seit 10 Jahren als
Insolvenzverwalter. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrungen verfügt er über
eine ausgewiesene Expertise bei der Sanierung in- und ausländischer
Unternehmen. Er ist ferner als Insolvenzverwalter in der Tschechischen Republik
tätig. Regelmäßig wird Herr Antoniadis von verschiedenen deutschen Gerichten
als Insolvenzverwalter und Sachwalter bestellt und hat eine Vielzahl von
Unternehmensinsolvenzen jeder Größe betreut.
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