13.12.2018 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Insolvenzverfahren DRK gem. Krankenhausgesellschaft Thüringen Brandenburg

Die DRK gem. Krankenhausgesellschaft Thüringen Brandenburg mbH hat einen Insolvenzantrag gestellt

DRK gem. Krankenhausgesellschaft Thüringen Brandenburg mbH will sich durch Sanierungsverfahren dauerhaft neu aufstellen


Die DRK gem. Krankenhausgesellschaft Thüringen Brandenburg mbH hat am 12. Dezember 2018 Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht Mühlhausen hat am heutigen Tage die vorläufige Eigenverwaltung unter der bisherigen Geschäftsführung angeordnet. Dabei wurde RA Dr. Rainer Eckert zum vorläufigen Sachwalter bestimmt. Grund für die aktuellen Entwicklungen ist die wirtschaftliche Situation. Der Schritt war für die Gesellschaft unumgänglich, um künftig weiter am Markt bestehen zu können.

Grundsätzlich ist eine Veröffentlichung dieses Verfahrens vom Gericht nicht angedacht. Dazu Olaf Henrich, Geschäftsführer der DRK gem. Krankenhausgesellschaft Thüringen Brandenburg mbH: „Gleichwohl ist es mir sehr wichtig, dass die Öffentlichkeit alle wesentlichen Informationen direkt von uns erfährt.“ Henrich weiter: „Die derzeitige Entwicklung, insbesondere die hochdefizitäre Situation des Standortes Bad Frankenhausen, macht es notwendig, die Gesellschaft fit für die Zukunft zu machen. Daher sind wir nun dabei, ein Konzept auszuarbeiten und haben uns entschieden, unsere Restrukturierung in Form einer Eigenverwaltung anzugehen.“ Henrich betont weiter, dass die Anordnung der Eigenverwaltung keinerlei Auswirkungen auf den laufenden Klinikbetrieb hat. „Es ist sichergestellt, dass wir unsere Patienten auch weiterhin vollumfänglich an allen Standorten behandeln werden und wir unseren Versorgungsauftrag erfüllen. Dies gilt auch für Bad Frankenhausen über den 31. Dezember 2018 hinaus.“

Seit einigen Jahren gibt es die Möglichkeit, die zur Restrukturierung und Sanierung erforderlichen Maßnahmen eigenverantwortlich zu erarbeiten und kurzfristig umzusetzen. Eigenverwaltung ist dadurch gekennzeichnet, dass der Geschäftsbetrieb in vollem Umfang fortgeführt und im laufenden Betrieb saniert wird. 

Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert ist nun der vorläufige Sachwalter der DRK gem. Krankenhausgesellschaft Thüringen Brandenburg mbH. Er ist langjähriger Sanierungsexperte mit Erfahrungen im Klinik-Sektor. Unter anderem ist er für die erfolgreiche Sanierung der Paracelsus-Kliniken verantwortlich. „Vor uns steht eine besondere Aufgabe, bei der ich allerdings überzeugt bin, dass die Gesellschaft gestärkt hervorgehen kann,“ erläutert er. Der Sachwalter übernimmt eine Aufsichtsfunktion und hat darüber hinaus die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage des Schuldners zu prüfen.

DRK gem. Krankenhausgesellschaft Thüringen Brandenburg mbH wird im laufenden Verfahren von RA Stefan Ettelt, RA, WP und StB Andreas Ziegenhagen sowie RA Dirk Schoene beraten. Ettelt und Schoene haben hierfür von der Geschäftsleitung eine Generalvollmacht erhalten. Andreas Ziegenhagen, Managing Partner bei der u.a. in Restrukturierungen im Medizinsektor erfahrenen Kanzlei Dentons, sagt: „Ziel des Verfahrens ist es, dass die DRK gem. Krankenhausgesellschaft Thüringen Brandenburg mbH ein starkes Unternehmen bleibt. Der beschrittene Weg ist der richtige, um den Betrieb zu sanieren.“ Die Anwälte haben bereits erste Maßnahmen eingeleitet, um die Gesellschaft auf neue Beine zu stellen. „Wir sind mit unserer Erfahrung im Bereich der Eigenverwaltung zuversichtlich, dass wir uns auf einem für alle Beteiligten guten Weg befinden,“ fügt RA Stefan Ettelt von der Kanzlei Kulitzscher&Ettelt in Dresden hinzu.

Der Patientenbetrieb wird uneingeschränkt aufrechterhalten. „Wir werden für alle unsere Patienten ein verlässlicher Versorger und für sämtliche Lieferanten ein zuverlässiger Geschäftspartner bleiben,“ betont Olaf Henrich. „Wichtig ist mir auch zu betonen, dass wir eine hervorragende Belegschaft haben. Ich danke allen Kollegen, die diese herausfordernde Zeit mit uns gestalten. Bisher gab es keine betriebsbedingte Kündigung. Und ich setze darauf, auch künftig so viele Arbeitsplätze wie möglich zu erhalten.“ Die in der Gruppe 1.722 Beschäftigten werden nach Antragsstellung über die Situation und das weitere Vorgehen informiert.


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