Benachteiligung von Bankkunden - BGH erklärt Klausel für unwirksam
Bankkunden in Geldnot hatten nach einer Zwangsversteigerung oft noch ein weiteres Schockerlebnis: Viele Institute zogen noch zusätzliche Kosten für die Verwertung ab. Der BGH setzte nun eine Grenze – und erklärte eine nachteilige Klausel für unwirksam.
Banken dürfen Kosten für Zwangsversteigerungen und bestimmte andere Tätigkeiten nicht ohne weiteres ihren Kunden in Rechnung stellen. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte eine entsprechende Klausel in
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