Bundesgerichtshof entscheidet über Schadensersatzklagen wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit offenen Immobilienfonds
Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat hat sich in zwei Verfahren mit der Haftung einer Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an einem offenen Immobilienfonds befasst.
Die klagenden Anlegerinnen erwarben in beiden Verfahren im März 2008 (XI ZR 477/12) bzw. im Juli 2008 (XI ZR 130/13) nach Beratung durch die beklagte Bank jeweils Anteile an einem offenen Immobilien
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