Bericht über die RENA-Gläubigerversammlung
One Square Advisory Services GmbH: RENA GmbH i.I.: Bericht über die Gläubigerversammlung vom 14. Januar 2015.
Sehr geehrte Gläubigerinnen und Gläubiger der RENA-Anleihen,
gerne möchten wir Sie in Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RENA GmbH i.I. über den Ablauf der Gläubigerversammlung vom 14. Januar 2015 informieren.
Die gemeinsamen Vertreter haben sich im Vorfeld der Gläubigerversammlung und im Interesse der Anleihegläubiger mit der Eigenverwaltung, dem Sachwalter und dem Gläubigerausschuss auf ein gemeinsames Vorgehen für die weiteren Schritte im Insolvenzverfahren geeinigt und die Beschlussvorschläge in der Gläubigerversammlung zurückgezogen. Die Gläubigerversammlung diente somit ausschließlich der Information der Gläubiger.
Herr Thomas Oberle Eigenverwalter und Geschäftsführer der Rena GmbH i.I., führte aus, dass das oberste Gebot der Eigenverwaltung, der Sachwaltung und des Gläubigerausschusses weiterhin die bestmögliche Befriedigung der Insolvenzgläubiger ist. Seit Oktober 2014 würden hierzu zwei Wege im Rahmen eines sogenannten "Dual Track Prozesses" verfolgt: Ein Verkauf der Vermögensgegenstände im Rahmen einer M&A Transaktion und eine Fortführung des Unternehmens im Rahmen eines Insolvenzplans. Beide Alternativen befänden sich in einem fortgeschrittenen Stadium.
Informationen zum derzeit vorgeschlagenen Insolvenzplan:
Herr Oberle führte zum Stand des Insolvenzplanprozesses aus, dass der Insolvenzplan die Fortführung der Rena GmbH mit neuen Gesellschaftern ermöglicht. Konkret sei vorgesehen, dass die Insolvenzgläubiger über einen hierfür einzusetzenden Treuhänder eine Beteiligung in derzeit noch nicht bestimmter Höhe an der RENA GmbH i.I. erhalten. Die RENA GmbH i.I. wiederum würde ihre betriebsnotwendigen Vermögenswerte in eine sogenannte Rena Neu GmbH (der Name steht noch nicht fest) einbringen. An der RENA Neu GmbH würden sich zudem die Investoren beteiligen, die das Insolvenzplanangebot ausarbeiten und so das für die Unternehmensfortführung notwendige Geld in Form von Eigenkapital bereitstellen. Die Gruppe von Investoren bestehe aus Sothic Capital Management LLC, Robus Capital Management Limited und Frist Berlin GmbH und Partner (die "Planinitiatoren"). Den Insolvenzgläubigern werde nach derzeitigem Verhandlungsstand ebenfalls angeboten, sich an der Bereitstellung dieses neuen Eigenkapitals pro rata zur ihren Insolvenzforderungen zu beteiligen.
Zusätzlich würden die Planinitiatoren eine neue besicherte Anleihe in Höhe von bis zu EUR 15 Mio. mit einem Disagio von 10% zeichnen, um der Rena Neu GmbH ausreichend Kapital zur Finanzierung des Business Plans zur Verfügung zu stellen.
Die Befriedigung der Insolvenzgläubiger werde im Insolvenzplan über einen zukünftigen Verkauf der Beteiligung an der Rena Neu GmbH erfolgen. Es sei angedacht, diesen Verkauf bis zum Jahr 2017 abzuwickeln. Ein entsprechender Erlös würde anschließend unter den Insolvenzgläubigern pro rata zu ihren Insolvenzforderungen verteilt.
Zusätzlich würden die Planinitiatoren derzeit die Bereitstellung einer Barabfindung für diejenigen Gläubiger prüfen, die nicht auf einen Verkauf des Unternehmens in der Zukunft setzen wollen.
Als Vorteil des Insolvenzplanprozesses stellte Herr Oberle heraus, dass sich das Unternehmen außerhalb eines Insolvenzverfahrens deutlich besser verkaufen lassen sollte und so ein höherer Erlös erzielt werden könnte. Die Insolvenzgläubiger hätten so die Möglichkeit, an einer späteren Wertsteigerung des Unternehmens zu partizipieren. Dem stehe natürlich der Nachteil gegenüber, dass man auch das Risiko eines möglichen, weiteren Wertverfalls tragen müsse.
Die Eigenverwaltung, in Abstimmung mit der Sachwaltung und dem Gläubigerausschuss haben den Planinitiatoren bis Anfang Februar Zeit eingeräumt, um ein Angebot für einen einreichungsfähigen Insolvenzplan vorzulegen, der von mindestens 50% der Gläubiger unterstützt wird. Die Voraussetzungen für das Weiterführen des Insolvenzplanprozesses sind daher, dass das verbindliche Angebot der Planinitiatoren wirtschaftlich mindestens auf dem Niveau des M&A Prozesses liegt und dass es gelingt, die Umsetzbarkeit des Insolvenzplans darzulegen. Für die Umsetzbarkeit des Insolvenzplans wird es erforderlich sein, eine ausreichende Zustimmung der Gläubiger und die rechtliche Umsetzbarkeit des Insolvenzplans nachzuweisen.
Informationen zum M&A Prozess:
Anschließend berichtete Herr Oberle, dass seit Oktober 2014 durch die M&A Berater von Roland Berger ein Verkaufsprozess koordiniert wird. Die Geschäftsführung gehe davon aus, dass in diesem Verkaufsprozess zeitnah ein beurkundetes Angebot vorliegen werde; von einem Kaufinteressenten sei die Abgabe eines notariellen Angebots für den Tag der Gläubigerversammlung angekündigt. Für den Fall, dass das Kaufangebot gegenüber dem Insolvenzplan vorgezogen werde, sei mit einem Vollzug der Transaktion im Februar bis März 2015 zu rechnen.
Den Vorteil des M&A Prozesses für die Insolvenzgläubiger sieht Herr Oberle darin, dass der gezahlte Kaufpreis nach Vollzug der Transaktion sicher zur Befriedigung der Gläubiger zur Verfügung stehen würde. In diesem Fall müsste man allerdings den Nachteil hinnehmen, dass sich weitere Wertsteigerungen nicht mehr zugunsten der Insolvenzgläubiger auswirken würden. Herr Oberle berichtete weiter zu einem Beschluss, der in der heutigen Gläubigerausschusssitzung gefasst wurde und regelt, dass der Dual Track Prozess fortzuführen und somit erst Anfang Februar über dieses Kaufangebot zu entscheiden ist.
Herr Oberle hat nochmals bestätigt, dass Eigenverwaltung, Sachwaltung, Gläubigerausschuss und die gemeinsamen Vertreter einstimmig den Dual Track Prozess unterstützen.
Operatives Geschäft:
Herr Oberle und die übrigen Mitglieder der Eigenverwaltung führten des Weiteren zum operativen Geschäft der RENA GmbH i.I. aus. Dieses verlaufe erfreulich und es seien seit Beginn der Betriebsfortführung Aufträge im Gesamtvolumen von EUR 60 Mio. eingegangen. Zudem sei das Unternehmen cash flow positiv und habe daher bislang kein sogenanntes Massedarlehen benötigt, um die bisherige Betriebsfortführung sicherzustellen. Die im Rahmen der weiteren Betriebsfortführung notwendigen Investitionen und erforderlichen Avale seien aus eigener Kraft allerdings nicht finanzierbar, so dass der Dual Track Prozess durch die Entscheidung Anfang Februar wie vorgesehen und einvernehmlich beschlossen zu einem Ende gebracht werden müsse.
Informelle Bestätigung der Gläubigerversammlung:
Die Gläubigerversammlung zeigte sich mit dem Vorgehen aller Beteiligten einverstanden, indem sie ohne Gegenstimmen dem folgenden informellen Beschluss zustimmte:
"Die Gläubigerversammlung erklärt, dass sie die Aufstellung und Einreichung des derzeit bereits in Verhandlung und Ausarbeitung befindlichen Insolvenzplans befürwortet und die Geschäftsführung der RENA GmbH i.I. dazu anhält, die Aufstellung und Einreichung unter Fortsetzung des Dual Track-Prozesses - wie in dem heutigen Beschluss des Gläubigerausschusses dargestellt - bestmöglich zu unterstützen und voranzubringen."
Die gemeinsamen Vertreter haben ebenfalls für diesen Antrag gestimmt und sehen nun die Grundlage dafür gelegt, dass eine bestmögliche Befriedigung aller Gläubiger - und damit auch der Anleihen - erreicht werden kann.
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