04.08.2014 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

RENA-Gläubigerversammlung bestätigt Eigenverwaltung

Gütenbach: RENA - Gläubigerversammlung stimmt Sanierung in der Insolvenz zu

Zudem hat die Gläubigerversammlung auch Dr. Jan Markus Plathner als Sachwalter und die Mitglieder des Gläubigerausschusses ohne Gegenstimmen in ihrem Amt bestätigt.


In dem in Eigenverwaltung geführten Insolvenzverfahren der RENA GmbH hat am 28. Juli die erste Gläubigerversammlung (Berichtstermin) stattgefunden.

 

Für die Geschäftsführung der RENA GmbH informierte Thomas Oberle, Rechtsanwalt der Kanzlei Wellensiek, gemeinsam mit dem vom Gericht eingesetzten Sachwalter Dr. Jan Markus Plathner, die Gläubiger über den aktuellen Stand des am 1. Juni 2014 eröffneten Insolvenzverfahrens und über das Zukunftskonzept der RENA Gruppe. Die RENA Gruppe wird sich zukünftig vorrangig auf den Maschinenbau für die Bereiche Solar, Medizintechnik, Sondermaschinenbau und den dazugehörenden Service konzentrieren.

 

Die Gläubigerversammlung beschloss daraufhin einstimmig, Dr. Jan Markus Plathner als Sachwalter zu bestätigen. Ebenso bestätigt wurden die Beibehaltung der Eigenverwaltung und die Mitglieder des vom Insolvenzgericht eingesetzten Gläubigerausschusses. "Die heutige Bestätigung aller Vertreter und Gremien sowie die Akzeptanz unseres Zukunftsplanes zeigen uns, dass wir uns durch die Konzentration auf die echten Kernkompetenzen des Unternehmens auf dem richtigen Weg befinden", so der für den Bereich Finanzen und Restrukturierung zuständige Geschäftsführer Jan von Schuckmann.

 

RENA wird nunmehr intensiv an der Umsetzung des Zukunftskonzepts arbeiten. Zu diesem Zwecke werden die bisher sehr konstruktiv geführten Gespräche mit Hauptgläubigern fortgesetzt und verschiedene Investitions- und Finanzierungsmodelle weiter vorangetrieben. Dabei werden neben den klassischen Optionen innerhalb eines Insolvenzverfahrens - also dem sofortigen Verkauf des Unternehmens bzw. einem sofortigen Insolvenzplan - auch andere Modelle geprüft, in denen zur bestmöglichen Gläubigerbefriedigung das Unternehmen für einen bestimmten Zeitraum in einer neuen Tochtergesellschaft fortgeführt werden soll, bevor es veräußert wird.

 

Nach Auskunft der gemeinsamen Vertreter der Altanleihen der RENA, haben institutionelle Anleihegläubiger in diesem Zusammenhang erklärt, dass sie zur Finanzierung des Zukunftskonzeptes die Zeichnung einer neuen Anleihe für möglich halten. Die Anleihe sollte eine Stückelung von EUR 100.000 haben und grundsätzlich auch bislang unbeteiligten institutionellen Investoren offenstehen. Vor Ausgabe der neuen Anleihe würde die RENA GmbH i.I. Vermögenswerte in eine neue Tochtergesellschaft einbringen, die dann die besicherte Anleihe mit Disagio ausgeben würde. Der Nennbetrag der Anleihe, mit einer Laufzeit von z.B. 3 Jahren und einem Kupon im zweistelligen Bereich, könnte im einstelligen bis unteren zweistelligen Millionenbereich liegen.

 

Die Eigenverwaltung prüft zudem Modelle, mit denen die spätere Beteiligung von Investoren an einer zukunftsfähigeren RENA erleichtert werden kann. Hierdurch soll die Grundlage für eine dauerhafte Fortführung einer gesunden RENA im Interesse aller Gläubiger geschaffen werden.

 


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