Beschluss des Insolvenzgerichts in Sachen KTG Energie AG soll auf den Prüfstand
Die Gläubigerversammlung der KTG Energie AG am 3. Februar entwickelte sich für die Anleihegläubiger des Unternehmens zu einem echten Trauerspiel.
Die Gläubigerversammlung der
KTG Energie AG am 3. Februar entwickelte sich für die Anleihegläubiger
des Unternehmens zu einem echten Trauerspiel. Am Ende stand ein
beschlossener Insolvenzplan, nach dem sie rund 97 Prozent ihres
investierten Geldes, insgesamt immerhin 50 Millionen Euro, verlieren
sollen. Großer Gewinner war dagegen die Zech-Gruppe, die bereits
wesentliche Teile der insolventen KTG Agrar SE übernommen hatte, und im
Zuge dessen gleich auch eine Mehrheitsbeteiligung an der KTG Energie AG.
Am 10. Februar wurde der Plan vom Insolvenzgericht bestätigt. Dagegen
will die auf Kapitalmarktthemen spezialisierte Nieding+Barth
Rechtsanwaltskanzlei vorgehen, die bereits eine Vielzahl geschädigter
Anleger der KTG Agrar SE und KTG Energie AG, sowohl Anleihegläubiger als
auch Aktionäre, vertritt.
„Für die Anleihegläubiger ist die Entscheidung ein mehr als harter Schlag, bedenkt man, dass das Unternehmen gesicherte Einkünfte aufgrund langlaufender Einspeisevergütungen hat. Die Art und Weise wie hier durch die Zech-Gruppe die Interessen der Anleihegläubiger ausgehebelt wurden, sind beunruhigend. Es ist verwunderlich, dass das Gericht die Stimmrechte der Zech-Gruppe bei der Abstimmung zugelassen hat“, sagt Nieding+Barth-Vorstand Klaus Nieding. „Wir prüfen derzeit Rechtsmittel gegen den Beschluss des Insolvenzgerichts. Dies vor dem Hintergrund, dass wir Interessenkonflikte für möglich halten, welche zu einem Stimmverbot der Agrar ZG Projektbeteiligungs GmbH, einer Zweckgesellschaft der Gustav Zech Stiftung, hätte führen müssen“, kündigt Nieding an. Zudem sei seine Kanzlei dabei, auch Schadenersatzansprüche gegen die Agrar ZG Projektbeteiligungs GmbH sowie Berater und Organe der KTG Energie AG unter dem Gesichtspunkt der Gläubigerbenachteiligung zu prüfen.
Daneben sollten die Anleihegläubiger nach Ansicht des Fachanwalts für Kapitalmarktrecht dringend weitere rechtliche Optionen prüfen. „Jetzt rücken auch Schadenersatzansprüche gegen Prospektverantwortliche und Dritte in den Vordergrund“, sagt Nieding und weiter: „Wir prüfen aktuell mögliche Schadenersatzansprüche gegen die Organmitglieder und beratende Unternehmen. Dabei verfolgen wir für unsere Mandanten verschiedene Stoßrichtungen, sowohl unter dem Gesichtspunkt des Verdachts strafbarer Handlungen und hieraus resultierender zivilrechtlicher Ansprüche, wie auch unter dem Gesichtspunkt der Prospekt- und Vertrauenshaftung.“
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