BGH bestätigt Entscheidungen des OLG Braunschweig im „Göttinger-Gruppe“-Komplex
Der Bundesgerichtshof hat nun Entscheidungen des Oberlandesgerichts Braunschweig im sogenannten „Göttinger-Gruppe“ Komplex bestätigt.
Gegen die Entscheidungen des Oberlandesgerichts haben 15 Anleger eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Damit wollten sie erreichen, dass die Entscheidungen des Oberlandesgerichts in einer Revision überprüft würden. Die ersten Beschwerden hat der Bundesgerichtshof nun zurückgewiesen (BGH, Beschlüsse vom 30.07.2019 – VI ZR 438/17 – und 06.08.2019 – VI ZR 447/ 17 und VI ZR 49/18).
Die Frage der Verjährung spielt im Übrigen nicht nur in den tausenden Verfahren gegen die Wirtschaftsprüfer eine wichtige Rolle. Auch in den Verfahren gegen die Initiatoren der „Göttinger Gruppe“ haben die Anwälte der Anleger den beanstandeten Güteantrag verwendet. Hierzu sind noch über 100 weitere Berufungen beim Oberlandesgericht Braunschweig anhängig.
Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch
§ 204 Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung
(Fassung vom 17.12.2008)
(1) Die Verjährung wird gehemmt durch […]
4.
die Veranlassung der Bekanntgabe des Güteantrags, der bei einer durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestelle […] eingereicht ist; wird die Bekanntgabe demnächst nach der Einreichung des Antrags veranlasst, so tritt die Hemmung der Verjährung bereits mit der Einreichung ein, […].
Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?
Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.