23.08.2019 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Finanzamt stellt Erlass der Steuern auf den Sanierungsgewinn in Aussicht

Steuerfreiheit vonSanierungsgewinnen in der Insolvenz

Die Mühl Product & Service AG ("Gesellschaft"), Kranichfeld, (ISIN DE0006628100) hat am 6. Mai 2019 beim zuständigen Finanzamt in Jena die bevorzugte Durchführung der Steuerveranlagung 2017 auf der Grundlage der gesetzlichen Neuregelung der § 3a EstG und § 7b GewStG und damit den Erlass der Steuern aus dem Sanierungsgewinn, der mit der Bestätigung des Insolvenzplanverfahrens entstanden war, beantragt.


Im Jahresabschluss2018 sind dafür Steuerrückstellung in Höhe von rd. 58,5 Mio. Euro ausgewiesen. Erst nach Erlass bzw. Steuerfreistellung in den Steuerbescheiden 2017 dürfen diese Steuerrückstellungen aufgelöst werden. 

Das Finanzamt Jena hat heute auf Nachfrage telefonisch mitgeteilt, dass diesem Antrag stattgegeben wird und die entsprechenden Steuerbescheide der Gesellschaft in Kürze zugehen werden. Nach Zugang der Bescheide darf die Gesellschaft die Rückstellungen auflösen und hat damit einen weiteren wichtigen Meilenstein für die Wiederaufnahme und Entwicklung ihrer Geschäftstätigkeit erreicht

 


 


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