Finanzamt stellt Erlass der Steuern auf den Sanierungsgewinn in Aussicht
Die Mühl Product & Service AG ("Gesellschaft"), Kranichfeld, (ISIN DE0006628100) hat am 6. Mai 2019 beim zuständigen Finanzamt in Jena die bevorzugte Durchführung der Steuerveranlagung 2017 auf der Grundlage der gesetzlichen Neuregelung der § 3a EstG und § 7b GewStG und damit den Erlass der Steuern aus dem Sanierungsgewinn, der mit der Bestätigung des Insolvenzplanverfahrens entstanden war, beantragt.
Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?
Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.