14.12.2015 - Kategorie "Recht und Gesetz"

BGH IX ZB 59/14: Pflichten durch Nutzung der Eigentumswohnung in der Insolvenz

BGH entscheidet zur Verbraucherinsolvenz

Die Pflicht des Schuldners, im Insolvenzverfahren für die Nutzung seiner Eigentumswohnung eine Entschädigung an die Masse zu zahlen, ist keine Mitwirkungspflicht nach der Insolvenzordnung, bei deren Verletzung die Restschuldbefreiung zu versagen wäre.



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