15.12.2015 - Kategorie "Recht und Gesetz"

BGH: Zwangsversteigerung trotz bestätigter Zahlung

Zwangsversteigerung in der Privatinsolvenz

Az. V ZB 62/15: Eine Vollstreckung ist trotz Vorlage urkundlicher Nachweise im Sinne des §775 Nr.4 ZPO fortzusetzen, wenn der Gläubiger eine Befriedigung oder die Stundung der titulierten Forderung bestreitet.



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