16.11.2017 - Kategorie "Private Insolvenz"

BGH stärkt Rechte von überschuldeten Riester-Sparern - nicht pfändbar

Riester-Rente und Privatinsolvenz: Der BGH entschied heute

Wer wegen Überschuldung in einer Privatinsolvenz steckt, muss nicht um seinen Riester-Renten-Vertrag fürchten.


Voraussetzung ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) allerdings, dass staatliche Zulagen gezahlt wurden. Außerdem dürfen die Altersvorsorgebeiträge den Höchstbetrag nicht übersteigen.Ans

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