BGH: An Schadensfall soll nicht verdient werden
Der Bundesgerichtshof hat am 18. Oktober entschieden, dass ein Werksangehöriger den ihm gewährten Rabatt für eine Kfz-Reparatur bei einem Unfallschaden anrechnen lassen muss.
Der Bundesgerichtshof hat am 18. Oktober entschieden, dass ein Werksangehöriger den ihm gewährten Rabatt für eine Kfz-Reparatur bei einem Unfallschaden anrechnen lassen muss Der Fall: Der Kläger
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