21.10.2011 - Kategorie "Recht und Gesetz"

BGH: An Schadensfall soll nicht verdient werden

BGH: An Schadensfall soll nicht verdient werden

Der Bundesgerichtshof hat am 18. Oktober entschieden, dass ein Werksangehöriger den ihm gewährten Rabatt für eine Kfz-Reparatur bei einem Unfallschaden anrechnen lassen muss.


Der Bundesgerichtshof hat am 18. Oktober entschieden, dass ein Werksangehöriger den ihm gewährten Rabatt für eine Kfz-Reparatur bei einem Unfallschaden anrechnen lassen muss Der Fall: Der Kläger

Weiterlesen mit unverbindlicher Registrierung

Wenn Sie diesen und alle übrigen unserer Beiträge voll lesen möchten, registrieren Sie sich jetzt für die 3-tägige Testphase, unverbindlich, kostenfrei und ohne anschließendes Abonnement.