21.10.2011 - Kategorie "Insolvenzgeschehen allgemein"

Vollstreckung gegen Erben und in den Nachlass

Vollstreckung gegen Erben und in den Nachlass

Oft bedeutet das Ableben Ihres Schuldners auch das Sterben Ihrer Forderungen. In Unkenntnis der Rechtslage entstehen viele Fragen: Kann in den Nachlass und darüber hinaus gegen Erben vollstreckt werden? Wie kann der Gläubiger auf das Eigenvermögen des Erben zurückgreifen?


Forderungen nicht abschreiben Nur weil der Schuldner stirbt, bedeutet das nicht, dass Sie Ihre Forderungen abschreiben müssen! In unserem Kompaktseminar "Vollstreckung gegen Erben und in den Nac

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