BGH: Corona-Hilfe darf nicht wegen alter Schulden gepfändet werden
Selbstständige und Kleinstunternehmer müssen mit dem Geld aus der Corona-Soforthilfe keine alten Schulden begleichen.
Die Mittel seien zweckgebunden und daher nicht pfändbar, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Sie dienten der Abmilderung einer finanziellen Notlage. Gläubiger haben also keinen Zugri
Weiterlesen mit unverbindlicher Registrierung
Wenn Sie diesen und alle übrigen unserer Beiträge voll lesen möchten, registrieren Sie sich jetzt für die 3-tägige Testphase, unverbindlich, kostenfrei und ohne anschließendes Abonnement.