12.04.2021 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

BGH: Corona-Hilfe darf nicht wegen alter Schulden gepfändet werden

Corona-Hilfe ist zweckgebunden

Selbstständige und Kleinstunternehmer müssen mit dem Geld aus der Corona-Soforthilfe keine alten Schulden begleichen.


Die Mittel seien zweckgebunden und daher nicht pfändbar, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Sie dienten der Abmilderung einer finanziellen Notlage. Gläubiger haben also keinen Zugri

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Bild: © geralt / pixabay