BGH: Inkassofirma darf mehrere Kunden gegen Air Berlin vertreten
Gegen die insolvente Fluggesellschaft Air Berlin darf ein Inkassodienstleister Schadenersatzansprüche mehrerer Kunden zusammen vertreten.
Ein sogenanntes Sammelklage-Inkasso sei zulässig, entschied der zweite Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) am Dienstag in Karlsruhe (Az.: II ZR 84/20). Die Klage gegen den ehemali
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