11.07.2016 - Kategorie "Recht und Gesetz"

BGH: Vermeidung von Anfechtung - Gläubiger muss Sanierungskonzept prüfen

Insolvenz: BGH nimmt Gläubiger in die Pflicht - Anfechtung droht

Az. IX ZR 65/14, vom 12.05.2016: Den Gläubiger, der die (drohende) Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, trifft die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage eines schlüssigen Sanierungskonzeptes erlangt hat.



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