BGH-Urteil: Verbraucher-Widerrufsrecht gilt nicht für Bürgschaften
Das verbraucherfreundliche Widerrufsrecht, das zum Beispiel beim Einkaufen im Internet oder Vertreter-Besuchen gilt, schützt nicht vor dem Eingehen einer riskanten Bürgschaft.
Das haben die obersten Zivilrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe entschieden. Das 2014 an eine EU-Richtlinie angepasste deutsche Recht schließe diese Möglichkeit bewusst aus, heißt es
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