20.12.2017 - Kategorie "Recht und Gesetz"

Bundesfinanzhof erleichtert enttäuschten Gläubigern das Leben

Insolvenz: Gläubiger, die ihr Geld nicht zurückbekommen, zahlen weniger Steuer

Der Bundesfinanzhof macht enttäuschten Gläubigern das Leben ein bisschen leichter:


Wer sein Geld nicht zurückbekommt, muss weniger Einkommensteuer zahlen. Der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung führt zu einem Verlust, der vom Finanzamt steuerlich berücksichtigt werden muss

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