Bundesfinanzhof erleichtert enttäuschten Gläubigern das Leben
Der Bundesfinanzhof macht enttäuschten Gläubigern das Leben ein bisschen leichter:
Wer sein Geld nicht zurückbekommt, muss weniger Einkommensteuer zahlen. Der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung führt zu einem Verlust, der vom Finanzamt steuerlich berücksichtigt werden muss
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