06.04.2023 - Kategorie "Recht und Gesetz"

Bundesgerichtshof stoppt Immobilien-Trick bei drohender Insolvenz

Ein im Grundbuch eingetragenes Wohnungsrecht am eigenen Grundstück ist prinzipiell pfändbar

Ein im Grundbuch eingetragenes Wohnungsrecht am eigenen Grundstück ist prinzipiell pfändbar.


Damit fällt es bei einer Insolvenz des Eigentümers in die Insolvenzmasse und kann vom Insolvenzverwalter gelöscht werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch mitteilte. (Az. V Z

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