Bundesgerichtshof stoppt Immobilien-Trick bei drohender Insolvenz
Ein im Grundbuch eingetragenes Wohnungsrecht am eigenen Grundstück ist prinzipiell pfändbar.
Damit fällt es bei einer Insolvenz des Eigentümers in die Insolvenzmasse und kann vom Insolvenzverwalter gelöscht werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch mitteilte. (Az. V Z
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