05.03.2018 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Bundesrepublik Deutschland mit BBL erfolgreich gegen FlexStrom

Anfechtung in der Insolvenz: BRD wehrt Klage ab

Anfechtungsklage über 68,5 Mio. Euro überwiegend abgewiesen


Das Landgericht Berlin hat eine vom Insolvenzverwalter der FlexStrom AG gegen die Bundesrepublik Deutschland erhobene Anfechtungsklage über 68,5 Mio. Euro in Höhe von 64 Mio. Euro abgewiesen (Urteil vom 12.02.2018, AZ. 11 O 101/16). Damit setzte sich BBL mit der Auffassung durch, wonach die Bundesrepublik Deutschland keine Kenntnis von einer etwaigen Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens haben konnte.

 

Über das Vermögen der FlexStrom AG war am 01. Juli 2013 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger (White & Case) hatte mit seiner Klage die von der FlexStrom AG seit Juni 2011 gezahlte Stromsteuer zurückverlangt, weil die FlexStrom AG bereits seit diesem Zeitpunkt zahlungsunfähig gewesen sei. Das Landgericht Berlin ließ es dahinstehen, ob die FlexStrom AG tatsächlich bereits zu diesem frühen Zeitpunkt insolvent gewesen sei. Denn jedenfalls fehle es an hinreichenden Beweisen, die auf eine Kenntnis der Bundesrepublik von einer auch nur drohenden Zahlungsunfähigkeit zum damaligen Zeitpunkt schließen lassen.

 

„Das Gericht ist zum ganz überwiegenden Teil unserer Auffassung gefolgt. Danach blieb von den auf vielen hundert Seiten behaupteten Indizien für eine sehr frühe Zahlungsunfähigkeit der FlexStrom AG und entsprechender Kenntnis der Bundesrepublik Deutschland letztlich nichts übrig“, betont Dr. Christoph Weber von BBL. „Damit haben die Richter die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die auf eine Gesamtbetrachtung aller Umstände abstellt, konsequent umgesetzt“, ergänzt sein BBL-Kollege Martin Clemens Lang. Ob gegen das Urteil hinsichtlich des stattgegebenen Teils Berufung eingelegt werde, sei in den nächsten Tagen noch zu prüfen. Beide Anwälte kennen Argumente und Prozesstaktik der Insolvenzverwalter selbst nur zu gut. Seit mehreren Jahren befassen sie sich bei BBL unter anderem mit der Abwehr, aber auch mit der Durchsetzung von Insolvenzanfechtungsansprüchen.

 

Hintergrund

Die Insolvenz der FlexStrom-Gruppe im Jahr 2013 gehört zu einem der größten Insolvenzverfahren Deutschlands – gemessen an der Anzahl der Gläubiger. Circa 835.000 Gläubiger sind von der Insolvenz betroffen. Anfang 2016 begann eine Anfechtungsklagewelle des Insolvenzverwalters.

 

Vertreter Bundesrepublik Deutschland

Dr. Christoph Weber BBL Bernsau Brockdorff & Partner, Berlin

Martin Clemens Lang, BBL Bernsau Brockdorff & Partner, Berlin

 



 

BBL ist eine der führenden Kanzleien mit alleinigem Fokus auf Sanierung, Restrukturierung und Insolvenz. Die Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung in komplexen Restrukturierungsvorhaben sowohl innerhalb als auch außerhalb von Insolvenzverfahren. Mehr als 50 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte arbeiten bundesweit und in London.


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