15.05.2020 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Bundesrichter: Weitere Kündigungen bei Air Berlin unwirksam

Zum Zeitpunkt der Insolvenz im August 2017 hat Air Berlin etwa 8600 Mitarbeiter beschäftigt

Fast drei Jahre nach der Insolvenz von Air Berlin hat das Bundesarbeitsgericht nun auch die Kündigung des Kabinenpersonals für unwirksam erklärt.


Grund seien Formfehler bei der Massenentlassungsanzeige, entschieden die Bundesarbeitsrichter am Donnerstag in Erfurt (6 AZR 235/19). Vor einigen Wochen war bereits die Pilotenkündigung aus diesem

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Bild: © Andreas Wiese / Air Berlin